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Telekom: T-Online-Fusion weiter nicht wirksam

Der Internetanbieter T-Online darf vorerst nicht in seinen Mutterkonzern Deutsche Telekom eingegliedert werden. Das Landgericht Darmstadt wies einen entsprechenden Antrag von T-Online ab.

Bonn/Darmstadt - Das Gericht lehnte am Dienstag einen Eilantrag der Telekom ab, die Fusion wirksam werden zu lassen, bevor über die Anfechtungsklagen zahlreicher Kleinaktionäre gegen die Pläne entschieden ist. Der T-Online-Vorstand kündigte an, dem Aufsichtsrat eine sofortige Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss vorzuschlagen.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Emmenthal sagte zur Begründung, ein Erfolg dieser Klagen könne nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, um einen Vorab-Eintrag in das Handelsregister zu genehmigen. Erst im Hauptverfahren könnten die Vorwürfe wie eine mögliche Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht bewertet werden. Die Nachteile, die den Unternehmen durch die Verzögerung entstünden, wögen demgegenüber nicht schwer genug.

«Es ist hervorzuheben, dass das Landgericht in den schriftlichen Entscheidungsgründen die Anfechtungsklagen in breitem Umfang ausdrücklich als unbegründet angesehen hat», erklärte Rainer Beaujean, Vorstandsvorsitzender der T-Online International AG. Lediglich einige Gesichtspunkte seien gegen die Interessen der T- Online und der Telekom gerichtet.

Diese Abwägung sei aber nur deshalb zu Lasten der T-Online ausgegangen, weil das Landgericht zu Unrecht nur die begrenzten Kostensynergien von rund 23 Millionen Euro pro Jahr, nicht aber die eigentlichen wirtschaftlichen Vorteile der Fusion berücksichtigt habe. Im Verschmelzungsbericht werden die Wachstumssynergien auf mindestens eine Milliarde Euro beziffert.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wertete den Gerichtsbeschluss am Dienstag als «Stärkung der Aktionärsrechte». Er stimme ihn sehr positiv für den weiteren Verlauf des Verfahrens, sagte DSW-Anwalt Peter Dreier.

Die Hauptversammlung von T-Online hatte Ende April mit großer Mehrheit das Vorhaben gebilligt, den Internetanbieter wieder in die Telekom einzugliedern. Der Konzern will dadurch seine Festnetz- und Internetangebote stärker verzahnen, um seine Wettbewerbposition zu verbessern. Dagegen hatten zahlreiche Kleinanleger aber opponiert.

T-Online war erst im Jahr 2000 als eigenständiges Unternehmen an die Börse gegangen. Der Ausgabepreis der Aktie hatte bei 27 Euro gelegen. Kurzfristig war das Papier auf über 40 Euro gestiegen, danach dramatisch eingebrochen. Den T-Online-Aktionären hatte die Telekom, die mehr als 90 Prozent der Anteile an T-Online hält, einen Umtauschangebot im Wert von 8,99 Euro unterbreitet.

Mit einem Eilantrag wollte die Telekom verhindern, dass die Fusion erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung über die Klagen der Kleinaktionäre vollzogen werden kann. Der Rechtsstreit darüber kann sich nach Einschätzung von T-Online-Anwalt Bodo Riegger noch vier bis fünf Jahre hinziehen. Bis dahin sei der Markt im rasant wachsenden Geschäft mit schnellen Internet-Anschlüssen verteilt, argumentierte er vor Gericht.

Die Kleinaktionäre vertreten dagegen die Ansicht, T-Online habe auch als eigenständiges Unternehmen gute Erfolgsaussichten. Zur Begründung verwies Anwalt Dreier auf die jüngsten Geschäftszahlen: Im dritten Quartal hatte das Unternehmen einen Rekordzuwachs von 342 000 neuen DSL-Kunden verzeichnet. In jedem Fall sei an eine Verschmelzung noch in diesem Jahr, wie sie T-Online bislang beabsichtigt hatte, nicht mehr zu denken, sagte Dreier. (Von Peter Lessmann, dpa)

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