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Wirtschaft: Telekom zieht wieder den kürzeren

BONN (dw).Die Bonner Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hat die Deutsche Telekom AG erstmals zur Zusammenschaltung ihres Netzes mit dem eines Konkurrenten gezwungen.

BONN (dw).Die Bonner Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hat die Deutsche Telekom AG erstmals zur Zusammenschaltung ihres Netzes mit dem eines Konkurrenten gezwungen.Wie ein Behördensprecher am Freitag bestätigte, verpflichtete das Amt die Telekom, die Düsseldorfer ID-Switch GmbH als Betreiber eines öffentlichen Telefonnetzes zu behandeln und dem Unternehmen somit besonders günstige Tarife für die Durchleitung von Gesprächen durch ihr Netz zu gewähren.Bei der Behörde lägen noch acht ähnliche Fälle zur Entscheidung.

Die Telekom hatte von ID-Switch - wie von anderen Telefongesellschaften - verlangt, daß das Unternehmen sein Netz über zunächst acht und später 23 Umschaltstellen mit dem des ehemaligen Monopolisten verbindet.Auf diese Weise sollen Engpässe und Störungen im Telefonverkehr vermieden werden.Die Regulierungsbehörde sah es in ihrem Beschluß jedoch als ausreichend an, daß ID-Switch ein Ausbau nach den von der Telekom gemachten Vorgaben vorsieht.Das Amt legte dem neuen Anbieter allerdings auf, die von ihm vorgelegten Planungen auch tatsächlich zu realisieren.Ein einzelner Verbindungspunkt zum Netz der Telekom bedeutet für einen Wettbewerber Investitionen von rund vier Mill.DM.

Ein Telekom-Sprecher kritisierte den Beschluß.Er nannte es "merkwürdig", daß der Regulierer bereits über einen Einzelfall entschieden habe, ohne das Ergebnis einer derzeit laufenden Anhörung zu der Problematik abzuwarten.Die Telekom und Mannesmann Arcor beschweren sich bereits seit längerem darüber, daß sie ihre Leitungen vielen Konkurrenten zu dem weit unter den üblichen Preisen liegenden Interconnection-Tarif von 2,7 Pfennigen je Minute überlassen müssen.Aus ihrer Sicht hat ein Großteil dieser Firmen darauf gar keinen Anspruch, da es sich bei ihnen nicht um echte Netzbetreiber, sondern nur um Wiederverkäufer handelt.Als Wiederverkäufer (Branchenjargon: "Reseller") müßten sie aber statt eines Viertels 75 bis 95 Prozent der normalen Entgelte zahlen.

Der Sprecher der Regulierungsbehörde, Harald Dörr, kündigte an, daß der nächste Streitfall über die Netzzusammenschaltung am kommenden Mittwoch, zwei weitere Fälle am Freitag entschieden werden sollen.Die Kritik der Telekom wies Dörr zurück: Die Deutsche Telekom habe offenbar andere Erwartungen an die gegenwärtige Anhörung: Sie erwarte, daß die Regulierungsbehörde einen verbindlichen Katalog festlege, nachdem grundsätzlich entschieden werden kann, welches Unternehmen als "Netzbetreiber" und welches lediglich als "Widerverkäufer" einzustufen sei.Solch ein einfaches Raster könne und wolle die Regulierungsbehörde aber nicht vorgeben, erklärte Dörr.So sei es widersinnig, von einem städtischen Anbieter wie Netcologne ebenso "acht Verbindungspunkte" zu verlangen, wie von einem bundesweiten Großanbieter.Die Regulierungsbehörde behalte es sich daher vor, weiterhin jeden Streitfall einzeln zu entscheiden.

Dörr sagte, die Forderung der Deutschen Telekom im Fall ID Switch sei von vornherein unrealistisch gewesen: Sie wäre darauf hinausgelaufen, daß nur solche Unternehmen auf den freien Telefon-Markt dürfen, die sich die Installation von acht Verbindungspunkten leisten könnten.Bei den entstehenden Kosten von 32 Mill.DM hätten dann kleine Firmen überhaupt keine Chance auf Marktzurtritt mehr."Auch die Deutsche Telekom hat mal mit 100 Telefonen angefangen", erinnerte Dörr.

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