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Wirtschaft: Telekommunikation: Weichenstellung für Wettbewerb im Ortsnetz

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern künftig einen direkten Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen im Ortsnetz gewähren und darf dieses Angebot nicht mit zusätzlichen Leistungen bündeln. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschieden und damit einen drei Jahre währenden Rechtsstreit der Telekom mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation uns Post beendet.

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern künftig einen direkten Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen im Ortsnetz gewähren und darf dieses Angebot nicht mit zusätzlichen Leistungen bündeln. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschieden und damit einen drei Jahre währenden Rechtsstreit der Telekom mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation uns Post beendet. Die Regulierungsbehörde begrüßte die Entscheidung als "entscheidenen Schritt", den Wettbewerb im Ortsnetz voranzutreiben.

"Endlich besteht Rechtssicherheit in einer zentralen Frage der Marktliberalisierung", sagte Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbands der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften. Die Telekom war 1997 verpflichtet worden, ihren Mitbewerbern das letzte Stück Kupferkabel zwischen den Ortsvermittlungsstellen und den Endkunden (die letzte Meile) zur Verfügung zu stellen. Die Vermietung wollte die Telekom aber an Bedingungen knüpfen und nicht nur die Leitung sondern darüber hinaus auch noch Vermittlungstechnik zur Verfügung stellen. Durch bisherige Entscheidungen vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster ist dieser entbündelte Zugang inzwischen bereits möglich. Die Telekom wollte das nicht hinnehmen und ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht. "Wir wurden von der Regulierungsbehörde gezwungen, ein Produkt anzubieten, das wir gar nicht hatten", sagte ein Telekom-Sprecher. Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus wolle die Telekom nun klären lassen, ob ein Unternehmen tatsächlich gezwungen werden kann, bestimmte Produkte anzubieten.

Das Gericht erklärte in der mündlichen Verhandlung, es gehe um die Herstellung von Chancengleichheit, und damit auch um die Frage, ob die Telekom ihre bisherige marktbeherrschende Stellung missbrauche. Der Anwalt der Regulierungsbehörde, Joachim Scherer, sagte, auch die EU-Verordnung über den entbündelten Zugang zeige, dass die deutsche, bereits zuvor erfolgte Gesetzgebung genau richtig sei. Die neuen Wettbewerber könnten wegen der enormen Kosten keine komplett eigene Infrastruktur aufbauen, sondern seien auf das in nahezu 100 Jahren gewachsene Netz des früheren Staatsbetriebes angewiesen. Das Stück umstrittene Leitung werde bei der Telekom aber nicht herausgeschnitten.

Nach Angaben der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im Ortsnetz der "eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Die Wettbewerber hatten hier im Vorjahr gerade einmal einen Marktanteil von 1,5 Prozent.

Beigeladen in dem Verfahren waren die betroffenen Unternehmen Arcor und Netcologne. Sie argumentierten, dass sie nur bei einem entbündelten Zugang, also ohne zusätzliche Leistungen der Telekom in Anspruch nehmen zu müssen, nicht am Tropf des Ex-Monopolisten hängen würden. Ansonsten seien sie im Wettbewerb benachteiligt und könnten ihren Kunden keine eigenen technischen Entwicklungen anbieten.

Der Telekommunikationsexperte Torsten Gerpott sagte dem Tagesspiegel, wenn die Telekom die Wettbewerber zwingen könnte, mehr Leistungen als eigentlich gewünscht in Anspruch zu nehmen, "dann werden die Wettbewerbschancen noch schlechter als sie ohnehin schon sind". Für ein größeres Leistungsbündel könne die Telekom dann auch einen noch höhren Preis verlangen. Tatsächlich liege der Mietpreis, den die Wettbewerber an die Telekom für die letzte Meile zahlen müssen, bereits heute über dem Preis, den die Telekom von ihren eigenen Endkunden verlange. Außerdem kämen noch diverse Einmalzahlungen pro übernommenen Kunden für die privaten Konkurrenten hinzu.

Eine Entscheidung zu Gunsten der Telekom wäre ein "harter Schlag ins Kontor gegen den Wettbewerb", sagte Gerpott. "Dann wäre der Wettbewerb tot." Er befürchtet, dass eine solche Entscheidung auch einen Präzedenzfall schaffen könne, der es der Telekom künfitg auch in anderen Bereichen erleichtere, den Wettbewerbern ungewünschte Leistungsbündel zu schnüren.

vis

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