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Telekomprozess: Kläger setzen auf Haftungsrisiken

Im Frankfurter Musterprozess enttäuschter Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom AG wollen die Klägeranwälte nun die Umstände des dritten Börsengangs im Juni 2000 selbst zum Streitgegenstand machen. 80 Millionen Euro soll die Telekom den rund 16.000 Klägern zahlen.

Ein Sprecher der Kanzlei Tilp bestätigte am Samstag einen Bericht des Magazins "Focus", dass ein entsprechender Schriftsatz an das OLG Frankfurt gegangen sei. Nach Auffassung der Kläger hätte im Börsenprospekt auf die erheblichen Haftungsrisiken hingewiesen werden müssen, welche die Telekom ohne Gegenleistung für ihren Großaktionär Bundesrepublik übernommen habe.

Tatsächlich war beim Verkauf des Aktienpaketes aus dem Bestand der staatseigenen KfW-Bank der Erlös von gut 13 Milliarden Euro dem Bund zugeflossen. Der Börsengang war aber von der Telekom organisiert worden, die damit auch das Haftungsrisiko tragen sollte. In dieser Sache gibt es eine schwebende gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Telekom und Bund. Mit einer Entscheidung des OLG Köln wird erst zum Jahresende gerechnet.

Das Frankfurter Gericht hat sich in dem Prozess bislang ausschließlich mit Fragen rund um den milliardenschweren Erwerb des US-Mobilfunkers VoiceStream wenige Wochen nach dem Börsengang beschäftigt. Zahlreiche Telekom-Manager haben als Zeugen bestritten, dass die Übernahme schon früher geplant und beim Börsengang verschwiegen worden sei. Laut "Focus" sagte Tilp: "Der Streit um VoiceStream ist nicht kriegsentscheidend. (...) Dieser Prozess ist noch lange nicht zu Ende." In dem Verfahren verlangen rund 16.000 Kläger zusammen rund 80 Millionen Euro Schadenersatz für erlittene Kursverluste. (sba/dpa)

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