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Wirtschaft: Tennis-Doppelpartner leben gefährlich

Einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I15 U 78/04) verdanken Tennisspieler hier zu Lande zwei Erkenntnisse: Erstens, dass Hobby-Tennisspieler gefährlich leben. Zweitens: Wer von seinem Doppelpartner den Schläger derart um die Ohren gehauen bekommt, dass er eine Gehirnerschütterung davonträgt, zieht auch vor Gericht den Kürzeren, wenn er den Mitspieler deswegen verklagt.

Einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I15 U 78/04) verdanken Tennisspieler hier zu Lande zwei Erkenntnisse: Erstens, dass Hobby-Tennisspieler gefährlich leben. Zweitens: Wer von seinem Doppelpartner den Schläger derart um die Ohren gehauen bekommt, dass er eine Gehirnerschütterung davonträgt, zieht auch vor Gericht den Kürzeren, wenn er den Mitspieler deswegen verklagt. Diese schmerzhafte Erfahrung musste ein Arzt machen, der sich mit seinem Doppelpartner nicht richtig abgesprochen hatte. Beide hetzten einem geschickt gesetzten Stoppball des gegnerischen Teams hinterher. Dabei schlug der Mitspieler im Eifer des Gefechts nicht etwa den Ball, sondern erwischte mit dem Schläger den Kopf des Arztes. Die Folge: eine schwere Gehirnerschütterung, die den Arzt zur Bettruhe zwang und ihm einen Verdienstausfall in Höhe von 22 000 Euro bescherte. Das Geld und ein angemessenes Schmerzensgeld forderte er von seinem Sportskameraden später vor Gericht ein.

Doch dort wurde er ein zweites Mal böse gestoppt. Die Düsseldorfer Richter meinten nämlich, dass den Partner keine Schuld an dem Unfall treffe. Insbesondere habe er keine Tennisregel verletzt; aus den internationalen Tennisregeln ergebe sich nicht, wer in einer derartigen Spielsituation für die Ballannahme zuständig sei. Insoweit habe der Arzt auf eigene Gefahr gehandelt.

Gleichwohl lehnten es die Richter ab, das Tennisspiel als gefährlichen Kampfsport einzuordnen. Körperliche Kampfspiele seien durch körperliche Berührungen und kämpferische Elemente beim gemeinsamen „Kampf um den Ball“ geprägt. Sie seien im Besonderen dadurch gekennzeichnet, dass ihnen bestimmte, für jeden Teilnehmer verbindliche Regeln zu Grunde liegen, die von vornherein feststehen und die insbesondere durch das Verbot des so genannten „Fouls“ auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler ausgerichtet sind. So liege es aber beim Tennis-Doppelspiel gerade nicht. Es fehle bei den Doppelpartnern auf der einen Seite des Netzes bereits am gemeinsamen „Kampf um den Ball“, denn die Doppelpartner spielen nicht gegen-, sondern miteinander, um den Ball in das gegnerische Feld zurückzuschlagen. Zudem sei dem Tennisspiel gerade das Fehlen körperlicher Berührungen eigen; ein Regelwerk zu so genannten „Fouls“ gibt es dort dementsprechend nicht. creu

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