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Wirtschaft: Tipps Für Anleger

Der Kauf von Discountzertifikaten lohnt sich bei der Erwartung von mäßigen Kursschwankungen (geringfügiger Anstieg der Aktienkurse, Stagnation oder leichte Rückschläge). Erwartet man stark steigende Kurse, sind Aktien oder Kaufoptionen rentabler.

Der Kauf von Discountzertifikaten lohnt sich bei der Erwartung von mäßigen Kursschwankungen (geringfügiger Anstieg der Aktienkurse, Stagnation oder leichte Rückschläge). Erwartet man stark steigende Kurse, sind Aktien oder Kaufoptionen rentabler. Vor einem Crash bieten die Papiere keinen adäquaten Schutz.

- Für mutigere Anleger lohnen sich aber auch Zertifikate auf Aktien, die stark schwanken. Denn hier sind die Abschläge auf den Aktienkurs, zu denen die Zertifikate zu erwerben sind, höher als bei anderen Werten. Ein Beispiel sind Technologiewerte.

- Lassen Sie sich den Emissionsprospekt der Bank zuschicken, um böse Überraschungen zu vermeiden. Bei manchen Aktienzertifikaten ist nur Barzahlung vorgesehen, wenn der Cap bei Fälligkeit unterschritten wird, und keine Lieferung effektiver Stücke. Wer bei einer Aktie langfristig Kurssteigerungen erwartet, fährt besser, wenn er Kontrakte mit effektiver Lieferung wählt.

- Der Fiskus behandelt Discountzertifikate bislang wie Aktien: Nur Gewinne beim Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist sind zu versteuern. Im Vergleich zu anderen Anlagen werden die Papiere begünstigt. Etwa gegenüber Aktienanleihen, bei denen die Zinsen immer zugesichert und daher steuerpflichtig sind. Oder gegenüber Indexzertifikaten mit garantierter Mindestrückzahlung, bei denen Erträge zu besteuern sind. Hinter der Vorzugsregelung für Discountzertifikate (wie für Indexzertifikate ohne vereinbarte Mindestrückzahlung) steckt der Gedanke, dass Anleger bei diesen Papieren das volle Kursrisiko tragen. Die Investoren verlieren ja Kapital, wenn etwa der Kurs der zu Grunde liegenden Aktie unter den Kaufpreis des Zertifikats fällt. Sie haben also keine Garantie, dass ihnen eine bestimmte Summe zurückgezahlt wird. Die Erträge müssen demnach nicht versteuert werden. Anleger sollten aber wissen: Es gibt auch keine Garantie dafür, dass die Steuervorteile langfristig bestehen bleiben. Schon heute warnen Banker, die Finanzverwaltung nehme bei der steuerlichen Beurteilung eine zunehmend restriktive Haltung ein.

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