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Tipps für die Steuererklärung

© Kitty Kleist-Heinrich

Tipps für die Steuererklärung: So können Sie Steuern für 2015 sparen

Im alten Jahr ein Handy kaufen, die Wohnung streichen lassen oder eine neue Brille anschaffen – das kann sich für die Steuererklärung noch lohnen.

Es kann so leicht sein, Steuern zu sparen – und so viel Spaß machen. Im Dezember noch schnell einen Sprachkurs auf Malta besuchen oder sich ein neues Handy kaufen? Das kann sich bei der nächsten Steuererklärung auszahlen. Denn manchmal ist es sinnvoll, Geld auszugeben, um später Geld zu sparen. Wie kann das sein?

WERBUNGSKOSTEN

„Wer 2015 deutlich mehr verdienen wird als 2016, sollte Werbungskosten möglichst vorziehen“, empfiehlt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Denn wer bis Dezember Geld für die Berufsausübung ausgibt, kann diese Ausgaben bei der Steuererklärung im kommenden Jahr ansetzen – und Steuern sparen. Jetzt noch ein Fachbuch kaufen oder einen neuen Computer, kann sich also durchaus lohnen.

MEHR ALS 1000 EURO

Allerdings nur dann, wenn man mit den Last-Minute-Ausgaben über die Werbungskosten-Pauschale von 1000 Euro springt, die der Gesetzgeber jedem Arbeitnehmer ohnehin einräumt. Schwer ist das aber nicht. Allein die Pendlerpauschale sorgt bei den meisten Beschäftigten schon für einen ordentlichen Sockel, einige gezielte Zusatzausgaben können dann dafür sorgen, dass man die 1000-Euro-Grenze überspringt.

AUF EINEN SCHLAG ODER VERTEILT?

Rechnen Sie aber nicht zu großzügig: Denn nur geringwertige Wirtschaftsgüter kann man in der nächsten Steuererklärung auf einen Schlag absetzen, langlebige werden entsprechend ihrer üblichen Betriebsdauer – also über mehrere Jahre – abgeschrieben. Die Grenze liegt derzeit bei Anschaffungskosten von 410 Euro. Achtung: Diese ist auch dann erreicht, wenn Sie ein 820-Euro-Laptop anschaffen, dieses aber nur Hälfte beruflich nutzen.

HANDY ZUM NULLTARIF

Noch günstiger – allerdings steuerlich für Sie dann nicht mehr absetzbar – ist es, wenn nicht Sie, sondern Ihr Arbeitgeber das Laptop oder das Smartphone anschaffen und es Ihnen kostenlos überlassen. „Selbst wenn die Geräte überwiegend privat genutzt werden, muss der Arbeitnehmer für diesen Vorteil keine Einkommensteuer zahlen“, sagt der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro. Wenn der Chef statt einer Lohnerhöhung ein Handy spendiert, hat das auch für die Firma Vorteile: „Der Chef spart die Sozialversicherungsabgaben, und er kann die Ausgaben von der Steuer absetzen“, weiß Wawro. Nur eine Einschränkung gibt es: Die Firma darf dem Mitarbeiter das Gerät dauerhaft überlassen, sie darf es ihm aber nicht schenken!

SPRACHREISEN

Wer vom Chef solche Vergünstigungen nicht erhält, muss selber Geld in die Hand nehmen und hoffen, dass sich das zumindest bei der Steuer auszahlt. Zu den Werbungskosten zählen auch Ausgaben für Fort- und Weiterbildung. Selbst Sprachreisen kann man absetzen – „aber es muss eine berufliche Veranlassung geben und das Programm muss fachlich angemessen sein“, gibt Experte Wawro zu bedenken. Wer im Job Französisch können muss, kann aber durchaus einen Sprachkurs in den französischen Alpen belegen und vor- oder nach dem Büffeln noch ein Stündchen Ski fahren.

HANDWERKER

Auch wer zum Jahresende noch eine Renovierung plant, sollte mit Blick auf die Steuer checken, wann man die Handwerker kommen lässt – und bezahlt. Steuerlich berücksichtigt das Finanzamt maximal 6000 Euro im Jahr, davon kann man 20 Prozent absetzen, die Steuerentlastung kann also bis zu 1200 Euro betragen. Wer über die Höchstgrenze kommt, sollte überlegen, ob er die Kosten auf zwei Jahre verteilen kann – etwa in Form einer Abschlagszahlung im alten und einer Endrechnung im neuen Jahr. „Für die Steuer kommt es immer darauf an, wann man die Rechnung bezahlt“, gibt Steuerberater Wawro zu bedenken. Und wichtig: Das Geld immer überweisen, nie bar zahlen!

KRANKHEITSKOSTEN

Wer jetzt gut plant, profitiert davon bei der nächsten Steuererklärung. Steuerzahler, die in diesem Jahr viel verdient haben, sollten darüber nachdenken, jetzt noch Geld auszugeben. Etwa für eine Zahnbehandlung oder für einen Sprachkurs. Fotos: Kitty Kleist-Heinrich, gms, dpa
Wer jetzt gut plant, profitiert davon bei der nächsten Steuererklärung. Steuerzahler, die in diesem Jahr viel verdient haben, sollten darüber nachdenken, jetzt noch Geld auszugeben. Etwa für eine Zahnbehandlung oder für einen Sprachkurs. Fotos: Kitty Kleist-Heinrich, gms, dpa

© picture alliance / dpa

Implantate, eine Zahn-OP, die neue Brille – Krankheitskosten kann man als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Das Problem: Jeder Steuerzahler muss eine „zumutbare Belastung“ selber tragen. Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt vom Einkommen und vom Familienstand ab, die Spanne liegt zwischen einem und sieben Prozent der Einkünfte. Daher ist es sinnvoll, Kosten in einem Jahr zu bündeln. Zuzahlungen in der Apotheke und andere Kleinigkeiten können helfen, über den Eigenanteil zu kommen. „Sammeln, sammeln, sammeln“, sagt Wawro. Wenn es nicht reicht, kann man die Belege später immer noch in den Papierkorb feuern.

FREISTELLUNGSAUFTRÄGE

Sparer sollten ihre Freistellungsaufträge kontrollieren, um auch im nächsten Jahr den Sparerpauschbetrag voll auszuschöpfen, empfiehlt der NVL. Alleinstehende haben einen Freibetrag von 801 Euro im Jahr, Ehe- oder Lebenspartner von 1602 Euro. In diesem Jahr ist die Kontrolle besonders wichtig, weil ab dem 1. Januar 2016 alle Freistellungsaufträge ohne die persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) unwirksam werden, warnen die Steuerexperten.

Banken und Sparkassen würden dann schon ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer plus Soli und Kirchensteuer abführen. Betroffen sind Freistellungsaufträge, die vor 2011 gestellt worden sind. Was tun? Fragen Sie bei der Bank nach, rät der NVL.

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