TIPPS: Vorher fragen
Nach dem Kauf eines Laptops haftet der Verkäufer mit der Gewährleistung zwei Jahre lang dafür, dass er mängelfreie Ware verkauft hat. Nach sechs Monaten muss der Kunde aber beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Nach dem Kauf eines Laptops haftet der Verkäufer mit der Gewährleistung zwei Jahre lang dafür, dass er mängelfreie Ware verkauft hat. Nach sechs Monaten muss der Kunde aber beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Dagegen ist die Garantie eine freiwillige Leistung, meist vom Hersteller. Er kann festlegen, wie lange sie läuft und welche Schäden sie umfasst. Kunden, die ein defektes Notebook haben, sollten für einen Anruf bei der
Hotline Typenbezeichnung, Seriennummer des Geräts und eine genaue
Fehlerbeschreibung bereithalten. Das spart Zeit und damit Geld. Soll das Notebook tatsächlich repariert werden, sollten Kunden vorher ihre persönlichen Daten sichern. Es kann passieren, dass diese bei der Reparatur gelöscht werden. Bei Medion passierte das im Test, obwohl nur eine Taste auf dem Keyboard fehlte. Kunden sollten vor der Reparatur nach einem Kostenvoranschlag fragen. Auch wer das Gerät nicht reparieren lässt, muss meist eine
Pauschale für die Prüfung zahlen. jmi
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