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Wirtschaft: Topgehälter als Wahlkampfthema

SPD und CDU streiten über schärfere Regeln für Manager / Steuerliche Absetzbarkeit im Mittelpunkt

Düsseldorf - Die geplante Reform der Managergehälter spaltet die Regierungskoalition. Während die SPD auf eine möglichst schnelle Umsetzung schärferer Vergütungsregeln drängt, sollen die neuen Vorschriften nach dem Willen der Union erst Mitte nächsten Jahres greifen. „Der Handlungsbedarf ist da. Wir können nicht länger nur die Lippen spitzen, wir müssen auch pfeifen“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, dem „Handelsblatt“. Sollte die Union weiter zögern, werde die SPD die Managerbezüge zum Wahlkampfthema machen, sagte Wend. In der kommenden Woche will die koalitionsinterne Arbeitsgruppe weiter an einem gemeinsamen Positionspapier arbeiten. Auch SPD-Verhandlungsführer Joachim Poß drängt auf eine schnelle Umsetzung der neuen Regeln.

Seit Monaten suchen Union und SPD einen Kompromiss. Zu dem nächsten Gespräch am kommenden Donnerstag ist auch der designierte Vorsitzende der Corporate-Governance- Kommission, Bankenverbandspräsident Klaus-Peter Müller, eingeladen. Kritik an den Plänen kommt bereits aus der Corporate-Governance-Kommission. Daniela Weber-Rey, die kürzlich in das Gremium berufen wurde, lehnt starre Grenzen ab: „Deutschland braucht keine neuen gesetzlichen Regelungen. Im Corporate-Governance-Kodex steht bereits, wie der Aufsichtsrat verantwortungsvoll mit den Vergütungen umzugehen hat“, sagte die Rechtsanwältin dem „Handelsblatt“.

Unions-Verhandlungsführer Otto Bernhardt sieht keinen kurzfristigen Handlungsbedarf. „Die Koalitionspartner sollten die geplanten Änderungen in Ruhe zu Beginn des nächsten Jahres beraten. Die neuen Vorschriften könnten dann im Sommer in Kraft treten“, sagte Bernhardt dem „Handelsblatt“. So lange wollen die Sozialdemokraten nicht warten. Nach Ansicht von Poß können die geplanten Gesetzesänderungen kurzfristig umgesetzt werden. Poß verweist darauf, dass Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) Mitglied der Arbeitsgruppe sei und die notwendigen Gesetzestexte in kurzer Zeit formulieren könne.

Nach den Plänen der SPD sollen Unternehmen Vorstandsgehälter und -abfindungen nur noch bis zu einer Höhe von einer Million Euro pro Kopf in voller Höhe von der Steuer abziehen dürfen. Beträge, die diesen Wert übersteigen, sollen demnach nur noch zur Hälfte beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht werden können. Einen Teil der SPD-Forderungen unterstützt die CDU. „Die aktienrechtlichen Verschärfungen werden von uns mitgetragen“, heißt es in Unions-Kreisen. Eine absolute Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit lehnt die Union dagegen unverändert ab, erfuhr das „Handelsblatt“ weiter.

Stattdessen will sich die Union dafür einsetzen, dass die Gehälter von Bankern in öffentlichen Instituten wie der KfW, den Landesbanken und den Sparkassen grundsätzlich auf 500000 Euro begrenzt werden. Zur Begründung heißt es, dass für diese Banken im Krisenfall immer die öffentliche Hand einspringe und eine Beschränkung der Vergütung deshalb legitim sei. saf/sig/str (HB)

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