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Wirtschaft: „Transparenz bei Manager-Gehältern ist ein Tabu“

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries über das mühsame Umdenken der deutschen Vorstände

Frau Zypries, sind Sie mit der Akzeptanz des Kodex für eine transparente und gute Unternehmensführung zufrieden?

Ich bin sehr zufrieden. Der Kodex kam schnell, ist knapp und klar. Der Kodex bringt keine Revolution, aber einen guten Maßstab für Kontrolle und Leitung der Publikumsgesellschaften. Und das Ausland hat wahrgenommen: In Deutschland tut sich was in Sachen Corporate Governance. Zudem zeigen Untersuchungen, dass der freiwillige Kodex bei deutschen Unternehmen anerkannt wird. Eine börsennotierte Gesellschaft, die hiervon in größerem Umfang abweicht, hat ein ImageProblem.

Umstritten sind vor allem die Regeln zur Veröffentlichung von Vorstandsbezügen. Bislang halten sich wenige Firmen daran. Brauchen wir doch noch ein Gesetz?

Wenn man das Medienecho sieht, glaubt man, es ginge im Corporate-Governance-Kodex nur um die Offenlegung der Vorstandsvergütung. Dabei ist das nur ein Punkt von vielen und sicher nicht der wichtigste. Aber es ist richtig: Die Offenlegung der individuellen Vergütung ist in Deutschland ein Tabu. Es dauert lange, bis sich hier in den Köpfen der Akteure ein Wandel vollzieht.

Wie hoch muss der Prozentsatz der Firmen mindestens sein, die ihre Bezüge offen legen, um ein Gesetz zu vermeiden?

Ich denke, ganz generell ist eine Umsetzung von 80 bis 90 Prozent in Ordnung.

Wann entscheiden Sie darüber?

Ich verfolge aufmerksam die Anlegerinformation der Dax-Unternehmen in der aktuellen Hauptversammlungssaison und entscheide dann.

Kritik gibt es inzwischen auch verstärkt an schwachen Leistungen von Aufsichtsräten. Muss die Unternehmenskontrolle verbessert werden?

Ja, sicher gibt es Defizite in Deutschland. Es gibt Strukturprobleme und individuelles Versagen, das ist bedauerlich.

Wer muss das regeln? Der freiwillige Kodex oder die Bundesjustizministerin?

Corporate Governance ist ein permanenter Prozess. Das kann man nicht mit einem Gesetz abschließend regeln. In den letzten Jahrzehnten sehen wir tief greifende strukturelle Veränderungen von der so genannten „Deutschland AG“ hin zu einem offenen Kapitalmarkt. Das ist ein langer Weg. Man kann ihn nur auf vielen Zwischenstufen begleiten. Das muss der Gesetzgeber tun, dazu muss aber auch der Kodex beitragen. Vor allem aber ist es eine Aufgabe der Aktionäre, sich selbst um eine verbesserte Unternehmensführung zu kümmern. Wir können dabei durch gute gesetzliche Rahmenbedingungen helfen. Das Bundesjustizministerium bringt deshalb gerade das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts und das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf den Weg.

Die Fragen stellte Dieter Fockenbrock.

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