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Wirtschaft: Trennung von Schiene und Bahn: Netze sind besondere Güter

Seit Kurt Bodewig bekannt hat, dass er das Schienennetz aus dem Konzern der Deutschen Bahn AG herauslösen will, wirft man dem Bundesverkehrsminister nicht nur vor, er betreibe den wirtschaftlichen Ruin des Eisenbahnkonzerns. Man beschuldigt ihn sogar, gewissenlos die Gefahr von tragischen Eisenbahnunglücken und steigenden Preisen für die Benutzung der Bahn in Kauf zu nehmen, wenn er dem Wettbewerb auf dem Gleis das Wort redet.

Von Antje Sirleschtov

Seit Kurt Bodewig bekannt hat, dass er das Schienennetz aus dem Konzern der Deutschen Bahn AG herauslösen will, wirft man dem Bundesverkehrsminister nicht nur vor, er betreibe den wirtschaftlichen Ruin des Eisenbahnkonzerns. Man beschuldigt ihn sogar, gewissenlos die Gefahr von tragischen Eisenbahnunglücken und steigenden Preisen für die Benutzung der Bahn in Kauf zu nehmen, wenn er dem Wettbewerb auf dem Gleis das Wort redet. Dabei strebt der Minister nichts von alledem an. Vielmehr tritt er eine Debatte über die Pflicht des Staates zum Schutz von Netzen - nicht nur des Schienennetzes - los. Eine Debatte, die zu entscheidend für den gesellschaftlichen Wohlstand ist, als dass sie ideologisch geführt werden sollte.

In der Tat ruft die Liberalisierung der Telekommunikations-, Post-, und Energiemärkte alte Ressentiments wach: Furcht vor privaten Monopolen, die das öffentliche Leben negativ beeinflussen, und Angst davor, dass Qualität und Sicherheit der Netze durch gewinnorientierte Eigentümer Schaden nehmen. Im Kern geht es darum, welche Verantwortung der Staat für solch sensible Netze hat. Und wie souverän er sie wahrnimmt. Grundsätzlich gilt: Der Wettbewerb verschiedener Anbieter in einem Markt führt zu Vorteilen für die Verbraucher. Wo Konkurrenten um Kunden ringen, da sinkt der Preis, die Qualität steigt. Voraussetzung ist, dass die Verbraucher in der Lage sind, die unterschiedlichen Angebote wahrzunehmen. Bei Müsli ist das kein Problem. Das gibt es in großer Auswahl an jeder Ecke zu kaufen.

Doch schon beim Telekommunikationsnetz sind der freien Wahl der Kunden Schranken gesetzt. Wer den Hörer abnimmt, ist auf die Telekom angewiesen. Mit entsprechenden Preisen. Wettbewerb ist in einem solch vernetzten Markt allenfalls möglich, wenn Konkurrenten neben das Leitungsnetz der Telekom ein paralleles errichten würden. Das wäre absurd. Nicht nur aus Kostengründen. Vielfalt der Angebote ermöglicht hier erst der technische Fortschritt, der zu mobilen Parallel-Netzen geführt hat. Das Telekomnetz wird substituierbar. Allein dies erlaubte dem Staat, für Wettbewerb zu sorgen und dennoch den Netzzugang zu den Verbrauchern in der Hand eines privaten Monopolisten zu belassen. Ein Regulierer kann sich darauf beschränken, die Bedingungen für den Zugang von Konkurrenten in das Telekom-Netz festzuschreiben. Und zwar so, dass die Wettbewerber faire Chancen für Angebote erhalten und der Telekom die Benutzung ihres Netzes vergütet wird.

Netze gehorchen anderen Gesetzen als Güter, wie Müsli und Computer. Sie sind und bleiben natürliche Monopole. Ihre Komplexität verbietet den Wettbewerb um Netze. Sie verbietet allerdings nicht den Wettbewerb im Netz. Damit die Transportwege - die Netze - vielen Anbietern von Gütern offen stehen und ihre Qualität und Sicherheit trotzdem nicht gefährdet wird, trägt der Staat eine hohe Verantwortung. Er setzt nicht nur die Standards für die Netze. Er muss auch für die Einhaltung dieser Standards Sorge tragen. Ob als staatliches oder privates Monopol, hängt allein davon ab, welche Eigentumsform die größte Effizienz verspricht. Im deutschen Strom- und Gasmarkt überlässt es der Staat den privaten Inhabern der Netze, deren Funktionalität durch die Erhebung von Nutzungspreisen zu sichern. Erst, wenn diese Selbstregulierung versagt, wird der Staat eingreifen müssen. Entweder, indem er die Inhaber der Netzmonopole zwingt, Wettbewerbern die Nutzung zu ermöglichen. Oder, indem er die Nutzungspreise so festsetzt, dass die Sicherung der Netzqualität gegeben ist.

Wenn Verkehrsminister Bodewig nun die Trennung von Schiene und Bahn erwägt, dann allein deshalb, weil er unterstellt, dass der natürliche Netzmonopolist Bahn nicht die effizienteste Lösung zur Sicherung einer solchen Qualität des Netzes anbietet, wie sie im anbrechenden 21. Jahrhundert nötig wäre. Die Frage, ob diese Aufgabe in Zukunft einem privaten Schienen-Netzbetreiber überlassen werden sollte, oder das deutsche Bahnnetz in staatlicher Hand bleibt, ist dabei vollkommen unerheblich.

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