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Wirtschaft: Treuhänder

LEXIKON Unter einem Treuhänder (siehe Bericht Seite 19) versteht man eine natürliche oder juristische Person, der ein Recht oder eine Sache zur Verwaltung übertragen wurde. Der Treuhänder muß ein sachkundiger Experte sein und die Gewähr bieten, die ihm anvertrauten Interessen uneigennützig wahrzunehmen.

LEXIKON

Unter einem Treuhänder (siehe Bericht Seite 19) versteht man eine natürliche oder juristische Person, der ein Recht oder eine Sache zur Verwaltung übertragen wurde. Der Treuhänder muß ein sachkundiger Experte sein und die Gewähr bieten, die ihm anvertrauten Interessen uneigennützig wahrzunehmen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse darf er nicht für sich oder andere auswerten. Er muss sein Amt gewissenhaft führen und seine Aufgaben ordnungsgemäß ausführen. Seine Kompetenz kann durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck kommen. Die Tätigkeit des Treuhänders gehört zum Beispiel zum Berufsbild des Wirtschaftsprüfers.hin

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