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Wirtschaft: Trittin prüft Zwangspfand auf Wein und Saft

Mehrwegquote ist drastisch gesunken – und eine Novelle der Verpackungsverordnung ist noch nicht in Sicht

Berlin (msh). Verbrauchern und Händlern droht im kommenden Jahr die Ausweitung der Pfandpflicht auf weitere Getränkesorten wie Fruchtsäfte oder Wein. „Bei Getränken ohne Kohlensäure wie Saft gibt es eine starke Bewegung zur Kartonverpackung“, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums dem Tagesspiegel. Die Mehrwegquoten dieser Getränke könnten unter die entscheidenden Marken von 34 Prozent bei Saft und 28 Prozent bei Wein sinken, sagte der Sprecher. Ist das der Fall, werden die Dosen und Einwegflaschen nach der geltenden Verpackungsverordnung mit der Pfandpflicht belegt.

Damit droht sich das Wirrwarr rund um das Dosenpfand weiter zu vergrößern. Bisher gilt das Pfand für Bier, Wasser und Getränke, die Kohlensäure enthalten. Wein, Fruchtsäfte und Schnaps sind dagegen von der Bepfandung ausgenommen, weil sie bislang überwiegend in umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen verkauft wurden.

Novelle liegt auf Eis

Von einer Zwangsregelung, wie sie im Umweltministerium jetzt auch für Säfte und Wein geprüft wird, wären nur Einwegverpackungen aus Glas und Plastik sowie Dosen betroffen. Kartonverpackungen dagegen würden auch künftig pfandfrei bleiben, weil sie als umweltverträglich eingestuft werden. Der Großteil des in Deutschland verkauften Saftes wird mittlerweile von Discountern wie Aldi und Lidl verkauft. Diese Handelsketten setzen bei Saft und Wein konsequent auf Einweg.

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe, Befürworter des Dosenpfandes, sind die Mehrwegquoten für Fruchtsaft im Jahr 2002 auf rund 19 Prozent gesunken, bei Wein auf 15 Prozent. Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) will die offiziellen Zahlen zu Anfang des Jahres 2004 veröffentlichen. Dann könnte das Pflichtpfandverfahren für Saft und Wein sofort eingeleitet werden.

Überflüssig würde dieses Vorgehen nur dann, wenn es Trittin gelänge, bis dahin die geplante Novelle der Verpackungsverordnung durch die politischen Gremien zu bringen. Mit der Novelle sollen die Regeln für das Dosenpfand vereinfacht werden. Künftig soll nicht mehr der Inhalt, sondern die Art der Verpackung dafür ausschlaggebend sein, ob ein Pfand erhoben wird oder nicht. Die Mehrwegquoten sollen im Rahmen dieser Neuregelung abgeschafft und das Einwegpfand festgeschrieben werden. Auf eine Pfandpflicht für Wein will Trittin ganz verzichten.

Die Änderung der Verpackungsverordnung muss den Bundesrat passieren, wurde dort zuletzt aber von den unionsregierten Ländern abgelehnt. Die Union hatte einige Änderungswünsche. Sie will die Höhe des Pfandes auf einheitlich 25 Cent festlegen, auch für Flaschen, die mehr als 1,5 Liter fassen. Zudem sollen Bierfässer mit einem Volumen von fünf Litern von der Pfandpflicht ausgenommen werden. Größter Stolperstein ist aber die von Bayern geforderte Innovationsklausel. Sollten Plastikflaschen eines Tages als ökologisch unbedenklich eingestuft werden, solle das Einwegpfand wieder abgeschafft werden.

Grundsätzlich gelten diese Hindernisse aber als leicht zu überwinden, heißt es im Umweltministerium. Allerdings scheinen nach dem derzeit herrschenden Chaos in den Geschäften und der Unzufriedenheit bei den Verbrauchern bei der Union grundsätzliche Bedenken gegen das Dosenpfand stärker zu werden. Da das Pflichtpfand Anfang der 90er Jahre von der Union mit dem damaligen Umweltminister Klaus Töpfer selbst auf den Weg gebracht wurde, gab es bisher keinen großen Widerstand gegen die Politik von Umweltminister Trittin.

In Kreisen des hessischen Umweltministeriums heißt es, eine Zustimmung der Länder zu der Novelle der Verpackungsverordnung sei völlig offen. Weder die Bevölkerung noch Handel und Industrie seien mit der geltenden Regelung zufrieden, heißt es. Die Überlegung in den unionsregierten Ländern gingen so weit, das Pflichtpfand noch einmal grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen und nach einer Alternative für die Abgabe zu suchen. Die Länderkammer wird sich frühestens im November wieder mit dem Pflichtpfand beschäftigen.

Gegen eine schnelle Einigung mit der Regierung sprechen auch die Bedenken der EUKommission und acht EU-Staaten gegen das Pfand. Die Kommission fürchtet, dass das derzeit geltende Rücknahmesystem ausländische Anbieter auf dem deutschen Getränkemarkt diskriminieren könnte.

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