zum Hauptinhalt
315607_0_8ef1101a.jpg

© ddp

Trotz Strafe: 4,8 Milliarden Euro – Kaffeeröster sahnen ab

Der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge übertrifft der durch die Absprachen zustande gekommene Umsatz die Strafe von 160 Millionen bei Weitem: 4,8 Milliarden Euro sollen Kaffeetrinker in den vergangenen Jahren zu viel ausgegeben haben.

Berlin - Warum? Diese Frage stellen sich viele Verbraucher angesichts der Millionenstrafen, die das Kartellamt am Montag gegen Tchibo, Dallmayr und Melitta verhängt hat. Warum geht ein Unternehmen ein solches Risiko ein? Können sie mit solchen faulen Geschäften mehr verdienen, als sie Strafe zahlen müssen?

Der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge übertrifft der durch die Absprachen zustande gekommene Umsatz die Strafe von 160 Millionen bei Weitem: 4,8 Milliarden Euro sollen Kaffeetrinker in den vergangenen Jahren zu viel ausgegeben haben. Die Zahl bezieht sich auf den gesamten deutschen Kaffeemarkt, den die vom Kartellamt gerügten Firmen aber gut zur Hälfte beherrschen. Damit blieben immer noch geschätzte 2,4 Milliarden Euro für das Kartell. „Das klingt, als hätten die Röster einen guten Schnitt gemacht“, sagte Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg dem Tagesspiegel.

Dass Unternehmen derart berechnend vorgehen, halten Experten jedoch für unwahrscheinlich. Kai Weidner, Sprecher des Bundeskartellamtes in Bonn, erklärte, es widerspreche seiner Erfahrung, „dass eine Firma da das Lineal anlegt“, um zu gucken, ob sich das rechnet. Viele schlitterten eher ungeplant hinein, und dann komme eins zum anderen.

Den ausgerechneten Betrag von 4,8 Milliarden Euro jedenfalls hält Wiedner für realistisch. Die Höhe des Bußgeldes verteidigt er trotzdem. „Wir sprechen ja keinen Schadenersatz zu, sondern rügen Fehlverhalten.“ Außerdem könnten Unternehmen bei Auge-um-Auge-Lösungen schnell in den Ruin getrieben werden, was auch nicht im Sinne der Behörde sei.

Abschreckend wirke zusätzlich die inzwischen stark gestiegene Aufklärungsquote, sagt Weidner. Die verdanke sich der 2005 eingeführten Kronzeugenregelung, die dem ersten Beteiligten, der auspackt, Straffreiheit garantiert. Auch im Fall des Kaffeekartells soll es einen Informanten gegeben haben. In der Branche gibt es Gerüchte, dass es sich dabei um Kraft Foods (Jacobs, Kaffee Hag) handelt. Eine Sprecherin wollte dazu am Dienstag keine Stellungnahme abgeben.

Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte Kunden auf, die Kaffeeröster abzustrafen und stattdessen fair gehandelte Produkte zu kaufen. Ob es in Zukunft weniger Kartelle gebe, sei schwierig zu prognostizieren. Einerseits schrecke die höhere Aufklärungsquote tatsächlich ab, andererseits jedoch biete der sinkende Konkurrenzdruck in vielen Branchen verstärkt Anreize. Moritz Honert

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false