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Wirtschaft: Übernahmegesetz: "Eilig zusammengeschustert" - den Unternehmern fehlt die Rechtssicherheit

Die Wirtschaftspolitik wird von der grün/roten Bundesregierung auf kurzatmigen Fiskalismus und Finanztechnik reduziert. Der Bundeswirtschaftsminister spielt keine Rolle: Entweder ist er nicht zuständig oder er wird nicht gefragt.

Die Wirtschaftspolitik wird von der grün/roten Bundesregierung auf kurzatmigen Fiskalismus und Finanztechnik reduziert. Der Bundeswirtschaftsminister spielt keine Rolle: Entweder ist er nicht zuständig oder er wird nicht gefragt.

Langfristige Konzepte und struktureller Gestaltungswille sind bei einer "Wirtschaftspolitik", die Kanzler Schröder vorgibt und die sein Chefadlatus und Oberkassenwart Eichel durchexerziert, beim besten Willen nicht zu erkennen. Die Konsequenzen sind offensichtlich.

Beispiel: Übernahmegesetz. In dieser Diskussion kommt Wirtschaftsminister Müller gar nicht vor. Eine ominöse Bündnisrunde lässt beim Kanzler die Zigarren qualmen, der Kassenwart Eichel präsentiert einen Entwurf und im Ergebnis wird dann wohl sichergestellt sein, dass den hundert größten deutschen Unternehmen keine Übernahmen durch irgendwelche dahergelaufenen Dot.Coms drohen werden. Wer wie der Chef der Deutschen Börse AG, Seifert, das geplante nationale Übernahmegesetz bei der Kanzlerrunde artig abgenickt hat, kann guter Hoffnung sein, dass zum Beispiel die eigenen ehrgeizigen Börsenfusionspläne von Kanzler und Finanzminister wohlwollend begleitet werden. Es ist ja auch im Interesse des Dax 100. Regionalabörsen oder kleinere Aktiengesellschaften sind bei diesem großen Spiel eigentlich nur lästig.

Anstatt in eiligen Kanzlerrunden Eckpunkte eines nationalen Übernahmegesetzes zusammenzuschustern, muss die Bundesregierung massiv in Brüssel auf eine Überarbeitung der europäischen Übernahmerichtlinie drängen. Eine überarbeitete Richtlinie sollte die dringend nötige Klarheit für eine europäische Rechtsaufsicht bringen und dabei auch mögliche Börsenfusionen mit allen Folgen einkalkulieren. Transparenz und Rechtssicherheit bei Übernahmen müssen ebenso sichergestellt sein wie ein angemessener Schutz von Kleinaktionären und Bewegungsspielraum sowie eine angemessene Kontrolle für das Management.

Die Fusionspläne der Börsen Frankfurt und London schaffen hier sogar eine neue Situation. Ein nationaler Alleingang zur Unzeit ruft jetzt nur Rechtsunsicherheit hervor und kann internationale Neuausrichtungen von Unternehmen lähmen. Absehbarer Nachbesserungsbedarf ist aber Gift für den deutschen Finanzmarkt. Das hat Herr Seifert bei seiner positiven Haltung zu einem nationalen Übernahmegesetz wohl nicht bedacht. Ist ein Unternehmen, das historisch in Deutschland gewachsen ist, und das demnächst an der Londoner Börse notiert und vielleicht von einer niederländischen Holding gelenkt wird, nicht der deutschen Rechtsaufsicht unterstellt? Reichen die Kapazitäten des Bundesaufsichtsamts für Wertpapierhandel überhaupt aus, um die neuen Aufgaben zu bewältigen? Und sollen tatsächlich "Praktiker aus der Wirtschaft" in einem Übernahmerat beim Bundesaufsichtsamt in Streitfällen mitentscheiden können? Will hier die "Old Economy" Übernahmeattacken aus der "New Economy" verhindern? Diese Aufzählung zeigt: Es gibt noch zu viele Fragen, die vorwiegend im europäischen Kontext beantwortet werden müssen. Außerdem sind Online-Hauptversammlungen keine Utopie mehr, wie das Ausmaß der deutschen Beteiligung an der Wahl des Verwaltungsrates der ICANN, die die Namensvergabe im Internet organisiert, zeigt. Macht dieses Beispiel Schule, können Anteilseigner demnächst auch kurzfristig in die Entscheidung um Übernahmen einbezogen werden. Solche neuen Entwicklungen müssen in ein Übernahmegesetz einfließen. Eine ordnungspolitische Idee ist hinter dem weiteren typischen punktuellen Eingriff in den Wirtschaftsablauf nicht erkennbar.

Rainer Brüderle

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