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Wirtschaft: Übernahmerichtlinien: Übernahmekodex als Instrument der Selbstregulierung als "Übergangslösung"

Das Fazit fällt zwiespältig aus. "Der Übernahmekodex als Instrument der Selbstregulierung hat sich nicht durchgesetzt.

Das Fazit fällt zwiespältig aus. "Der Übernahmekodex als Instrument der Selbstregulierung hat sich nicht durchgesetzt. Er hat sich aber als Übergangslösung bewährt", sagt Helmut Loehr, Vorsitzender der Übernahmekommission an der Frankfurter Börse. Anfang 2001 wird die 1995 ins Leben gerufene Kommission ihre Arbeit einstellen. Dann soll gesetzlich geregelt sein, wie sich Unternehmen gegenüber Aktionären verhalten müssen, wenn sie eine andere börsennotierte Gesellschaft übernehmen wollen.

Nach Ansicht von Loehr hat der Übernahmekodex - obwohl er auf Freiwilligkeit beruht - das Ansehen des deutschen Kapitalmarktes gestärkt und eine kritische Lücke in der Regulierung geschlossen. Bis 1995 gab es keinerlei Regelungen für öffentliche Angebote bei Unternehmensübernahme, was vor allem zu einer Benachteiligung von Kleinaktionären geführt hat. Wesentlicher Bestandteil des damals formulierten Kodex ist ein Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre des Unternehmens, das übernommen werden soll. Zugleich wird dem Management der Zielgesellschaft auferlegt, nach Veröffentlichung der Offerte keine Maßnahme zur Abwehr zu ergreifen. Beide Seiten werden zu größtmöglicher Transparenz verpflichtet. "Der Kodex hat dafür gesorgt, dass für das wachsende Übernahmegeschäft die Gebote der Fairness und Transparenz beachtet wurden", sagt Loehr.

Insgesamt befasste sich die Kommission mit 113 Fällen, davon allein 29 in den letzten acht Monaten. Dabei stand Vodafone/Mannesmann im Vordergrund. Allerdings haben nach wie vor nur 79 der 100 im Deutschen Aktienindex 100 (Dax 100) den Kodex anerkannt. Beim Dax 30 verweigern sich immer noch BMW und VW, die damit "leider ihrer Vorbildfunktion und gesamtwirtschaftlichen Verantwortung nicht nachkommen", sagte Loehr. Freilich haben sich auch die Unternehmen, die den Kodex unterzeichnet haben, nicht immer daran gehalten, ein Pflichtangebot abzugeben.

ro

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