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Wirtschaft: Ulla Schmidt erwägt Rentenbeitragssatz von 19,9 Prozent Entwurf der Bundessozialministerin sieht weitere Anhebung vor

Berlin (sm/HB). Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) plant eine Anhebung des Rentenbeitrags auf 19,9 Prozent für den Fall, dass das neue Rentengesetz nicht rechtzeitig zum Jahresanfang 2003 in Kraft treten kann.

Berlin (sm/HB). Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) plant eine Anhebung des Rentenbeitrags auf 19,9 Prozent für den Fall, dass das neue Rentengesetz nicht rechtzeitig zum Jahresanfang 2003 in Kraft treten kann. Dies geht aus einem Verordnungsentwurf des Ministeriums hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Das am Freitag im Bundestag verabschiedete Rentengesetz sieht eine Anhebung des Beitragssatzes von 19,1 auf 19,5 Prozent vor.

In einem „Schnellbrief“ vom Montag fordert das Bundessozialministerium die Länder auf, die Verordnung am 20. Dezember im Bundesrat zu behandeln – vor Ablauf der üblichen sechswöchigen Zuleitungsfrist. Die Regierung müsse den Beitragssatz so festsetzen, dass die Einnahmen der Rentenversicherer die voraussichtlichen Ausgaben decken und Ende 2003 eine Rentenrücklage von 0,8 Monatsausgaben vorhanden ist, begründet Schmidt ihre Verordnung.

Eine Anhebung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent würde nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich belasten. Da der Rentenzuschuss aus dem Bundesetat an den Beitragssatz gekoppelt ist, müsste auch Finanzminister Hans Eichel 1,7 Milliarden Euro mehr überweisen als 2002, rechnet Schmidt vor. Zwar weist sie in der Begründung der neuen Verordnung darauf hin, dass nach Verkündung des Gesetzes zum 1. Januar 2003 der Beitragssatz mit 19,5 Prozent festgesetzt werde. Unter der Überschrift „Alternativen“ heißt es im Text zur Verordnung aber schlicht: „Keine“. Offenbar befürchtet die Regierung, dass das Rentengesetz nicht mehr rechtzeitig wirksam wird.

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