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Wirtschaft: Umbau der Bankgesellschaft blockiert Senat uneins über Notwendigkeit einer neuen Landesbürgschaft

Berlin (dr). Die Bankgesellschaft Berlin hat Berichte zurückgewiesen, nach denen bei der Neukonstruktion der Bankgesellschaft eine weitere Bürgschaft des Landes über fünf Milliarden Euro notwendig werde.

Berlin (dr). Die Bankgesellschaft Berlin hat Berichte zurückgewiesen, nach denen bei der Neukonstruktion der Bankgesellschaft eine weitere Bürgschaft des Landes über fünf Milliarden Euro notwendig werde. Eine Sprecherin erklärte zu entsprechenden Diskussionen im Berliner Senat, dies sei ein interner politischer Vorgang, zu dem sich die Bankgesellschaft nicht äußere. Man weise jedoch darauf hin, dass auf das Land Berlin, wie in der Senatsvorlage richtig beschrieben, keine weiteren Risiken zu kämen.

Wie im Sanierungsplan für die Bankgesellschaft vorgesehen, soll das Retailgeschäft (private Kunden, kleine und mittlere Unternehmen) der privatrechtlich organisierten Berliner Bank unter das Dach der öffentlich rechtlichen Landesbank Berlin und damit der Sparkasse überführt werden.

Das Großkundengeschäft, das Auslandsgeschäft sowie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sollen bei der Bankgesellschaft verbleiben. Die (Spar-)Einlagen bei der Berliner Bank wären nach einem Wechsel nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, sondern durch einen Fonds der Sparkassen beziehungsweise die staatliche Gewährträgerhaftung (siehe Lexikon) gesichert.

Im Senat bestehen nun offenbar Differenzen darüber, ob das Land für Risiken in Höhe von fünf Milliarden Euro eine zusätzliche Bürgschaft übernehmen muss. Bei diesen fünf Milliarden Euro handelt es sich allerdings um die Summe des gesamten Geschäfts der Berliner Bank, das an die Sparkasse übertragen werden soll. Während die Senatoren Thilo Sarrazin (Finanzen/SPD), Peter Strieder (Stadtentwicklung /SPD) und Harald Wolf (Wirtschaft/PDS) dies offenbar nicht für nötig halten, sehen das Karin Schubert (Justiz/SPD), Ehrhardt Körting (Innen/SPD) und der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) anders. Wowereit spricht von der Notwendigkeit einer weiteren Bürgschaft. Der Öffentlichkeit sei dies nicht zu vermitteln. Wirtschaftssenator Harald Wolf spricht hingegen von einer reinen Formsache, da das Land als Eigentümer der Bankgesellschaft sowieso haften müsse. Wirtschafts- und Finanzverwaltung sollen nun Alternativen prüfen.

Fakt ist, dass das Land Berlin 1993 gegenüber dem Bundesverband deutscher Banken eine (rechtlich umstrittene) Freistellungserklärung abgegeben hat, nach der auf den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken keine Forderungen zukommen.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen äußerte ebenfalls schwerwiegende Bedenken, dass das Land künftig im Rahmen der Gewährträgerhaftung haften könnte. Während die Freistellungserklärung gegenüber dem Sicherungsfonds der Privatbanken mit einem Verkauf der Bankgesellschaft hinfällig werde, bestehe die Gewährträgerhaftung auch bei einem Verkauf bis 2015 fort.

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