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Wirtschaft: Umsatzsteuer: Internet-Händlern drohen verschärfte Steuerprüfungen

Vom kommenden Jahr an werden die Steuerfahnder Internet-Händler stärker ins Visier nehmen. Das geht aus einer bislang kaum beachteten Passage in dem von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) geplanten Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs hervor.

Vom kommenden Jahr an werden die Steuerfahnder Internet-Händler stärker ins Visier nehmen. Das geht aus einer bislang kaum beachteten Passage in dem von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) geplanten Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs hervor. "Dort ist ausdrücklich vorgesehen, beim Bundesamt für Finanzen eine zentrale Internet-Fahndungsstelle einzurichten", sagte der Vorsitzende der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, dem Handelsblatt.

Schärfere Prüfungen drohen dem OnlineHandel zudem durch den erstmals ab 2002 erlaubten Zugriff der Betriebsprüfer auf die Datenbestände von Betrieben. Nach Aussage des nordrhein-westfälischen Finanzministers Peer Steinbrück (SPD) sollen die neuen Methoden vor allem bei der Überprüfung der Umsatzsteuer im Internethandel eingesetzt werden. "Die Finanzbeamten werden die neuen Prüfungsmethoden vor allem (...) bei der Überprüfung der Umsatzsteuer - zum Beispiel im Internet - einsetzen", so Steinbrück vor kurzem. In der Finanzverwaltung gibt man sich bereits kampfeslustig. "In der Öffentlichkeit ist offenbar noch gar nicht angekommen, dass durch die neuen Methoden vor allem mehr Transparenz beim E-Commerce erreicht werden soll", betont ein Beamter.

Politik fehlten bislang die Argumente

Steinbrück rechtfertigt den Zweck des EDV-Zugriffs ausdrücklich auch mit verstärkter Umsatzsteuerkontrolle. Steueranwälte haben diesen Hintergrund schon länger vermutet. "Die Finanzverwaltung hegt schon lange den Wunsch, auf EDV-Bereiche zuzugreifen, wo man steuererheblich bislang nicht verfügbare Daten vermutete", sagte der Kölner Steueranwalt Rainer Spatscheck dem Handelsblatt. "Für die politische Durchsetzung fehlte es vor dem Aufblühen des E-Commerce aber an Argumenten", so Spatscheck.

Im Zentrum der verstärkten Aktivitäten stehen die reinen Online-Geschäfte, bei denen keine greifbaren Waren mehr verschickt oder Dienstleistungen vor Ort erbracht werden, sondern das ganze Geschäft per Datenübertragung abgewickelt wird. Betroffen sind hier insbesondere Firmen, die Musik, Videos oder Software über das Internet vertreiben oder die digitale Entwicklung oder Überwachung von Arbeitsprozessen anbieten.

Gerade in diese Geschäfte hat der Fiskus bislang nur unzureichenden Einblick. Weder stoßen Betriebsprüfer in den Firmen auf Lieferscheine oder Lagerbestände noch lässt sich erkennen, wie oft beispielsweise ein Produkt verbraucht wurde, da das Herunterladen vom Server des Unternehmens keine Verschleißspuren produziert. Dementsprechend groß schätzen die Steuerexperten die Versuchung der Firmeninhaber ein, Steuern auf die getätigten Umsätze zu hinterziehen.

Internet-Freaks vergessen Finanzamt

Dies hat auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erkannt. In einem Merkblatt heißt es: "Gerade viele kleine Unternehmen, Existenzgründer und Freaks, die ihr Hobby zur beruflichen Existenz ausbauen wollen, denken im Zusammenhang mit dem Internet verständlicherweise nicht als erstes an ihre Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt." Das müssen sie bislang auch nicht, denn Zurückhaltung gegenüber den Finanzbehörden fliegt im E-Commerce-Bereich derzeit nur selten auf.

Diese Situation soll sich ab 2002 ändern. Nach Eichels Gesetzentwurf soll beim Bundesamt für Finanzen die derzeit auf die 16 Bundesländer verteilte Aufgabe gebündelt werden, die im Internet angebotenen Dienstleistungen zu beobachten. "Getroffene Feststellungen sollen den Finanzbehörden der Länder in Absprache mit ihnen als Kontrollmaterial übermittelt werden", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Der ab 2002 erlaubte Datenzugriff durch Betriebsprüfer ermöglicht den Finanzbehörden zudem erstmals, alle Bereiche der Unternehmens-EDV nach "steuerrelevanten" Daten abzusuchen.

Selbstanzeige für Steuerbetrüger

Steuerbetrügern empfiehlt Ondracek, bereits jetzt über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachzudenken. "Für diejenigen, die sich bisher steuerlich nicht gemeldet haben, ist das sicherlich ratsam." Stichproben in NRW hätten ergeben, dass die Hälfte der im Netz gesichteten Firmen steuerlich nicht gemeldet seien.

Der Datenspäh, normiert in der Abgabenordnung und einem Ministeriumserlass, gibt Betriebsprüfern drei Möglichkeiten: Entweder sie greifen selbst auf die FirmenEDV zu oder sie fordern den Unternehmer auf, dass er die Daten nach ihren Vorgaben auswertet oder auswerten lässt. Als dritte Möglichkeit können sie auch verlangen, dass ihnen die Informationen auf Datenträgern zur Verfügung gestellt werden. Zugreifen dürfen die Prüfer zwar ausdrücklich nur auf die Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung. Sorge bereitet Beratern aber vor allem die Erlass-Passage, wonach auch andere Datenbereiche eingesehen werden dürfen, sofern dort "steuerrelevante Daten" liegen. Hier, so glaubt der Vorsitzende des Deutschen Steuerberaterverbandes Jürgen Pinne, ist das Einfallstor für umfassende Ausforschungen durch die Finanzbehörden. Auch Spatscheck sieht das so. "Das ist doch logisch. Mit dem EDV-Zugriff hat die Finanzverwaltung ja nun erstmals ein Instrument, um die bislang wenig transparenten Online-Geschäfte durchsichtiger zu machen".

ke

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