Das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit in gewerkschaftlichen Arbeitskämpfen kann voraussichtlich im Juli in Kraft treten. Der Bundestag beschloss das Gesetz am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselbe Beschäftigtengruppe vertreten, soll im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb gelten. Gerichte könnten daher womöglich Streiks der Minderheitsgewerkschaft verbieten. Linksfraktion und Grüne warfen der schwarz-roten Koalition daher vor, die Regelung greife in das Streikrecht ein und verstoße gegen Grundgesetz. Spartengewerkschaften wie die Pilotenvereinigung Cockpit wollen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Den Bundesrat soll das Gesetz am 12. Juni passieren. Da eine Mehrheit in der Länderkammer nicht erforderlich ist, dürften die Regelungen im Monat darauf in Kraft treten. Arbeitsministerin Andrea Nahles rechtfertigte das Gesetz mit dem Vorhaben, die Tarifautonomie zu stärken. “Die Tarifeinheit läuft nicht auf das Ende der kleinen Gewerkschaften und Berufsverbände hinaus“, sagte die SPD-Politikerin. Die Schlichtung im Tarifkonflikt der Gewerkschaft der Lokführer bei der Deutschen Bahn sei genau im Sinne dieses Gesetzes. “Wir setzen auf Kooperation und Einigung“, sagte Nahles. (Reuters)
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