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Bei Luftschadstoffen sind die Diesel-Abgase spitze.

© imago/Christian Ohde

Umweltschädliche Subventionen: Acht Milliarden für den Diesel

Regierung will den Steuersatz nicht erhöhen. Dafür hat die grüne Bundestagsabgeordnete Lisa Paus kein Verständnis.

Dem Bundesfinanzministerium sind 2015 rund acht Milliarden Euro Steuereinnahmen entgangen, weil Dieselkraftstoff mit einer niedrigeren Steuer belegt wird als Benzin. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Berliner Bundestagsabgeordneten Lisa Paus (Grüne) hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Dass die Bundesregierung die niedrigere Dieselsteuer nicht für eine Subvention hält, ist ihrem jährlichen Subventionsbericht zu entnehmen. Da steht sie nämlich nicht drin. Das Finanzministerium begründet die Besserstellung des Dieselkraftstoffs mit Vorgaben der Europäischen Union aus dem Jahr 2011.

Das Umweltbundesamt (UBA) hatte vor kurzem in seinem Bericht über umweltschädliche Subventionen für das Jahr 2014 einen Steuerausfall in Höhe von 7,3 Milliarden Euro errechnet, 2006 hatte er noch bei 6,15 Milliarden Euro gelegen. Lisa Paus sagt: „Angesichts der Tatsache, dass Diesel den größten Teil der alarmierend hohen Schadstoffemissionen in den deutschen Städten verursacht, ist das nicht zu rechtfertigen.“ Am Dienstag hat das UBA die Luftschadstoffwerte für 2016 veröffentlicht und festgestellt, dass an mehr als der Hälfte der verkehrsnahen Messstellen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten worden sind.

Die niedrige Dieselsteuer sei mit dem Solidaritätszuschlag eingeführt worden, schreibt Finanzstaatssekretär Michael Meister in seiner Antwort. Das Ministerium argumentiert mit der höheren KfZ-Steuer für Dieselfahrzeuge. Die niedrigere Energiebesteuerung sei als „pauschaler Belastungsausgleich“ zu verstehen. Lisa Paus ärgert sich besonders darüber, dass das Finanzministerium die Verantwortung für den niedrigeren Steuersatz nach Brüssel verschiebt. 2011 habe die EU-Kommission vorgeschlagen, die Mineralölbesteuerung am Kohlendioxid- Ausstoß und dem Energiegehalt zu bemessen. Das habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Brüssel aber verhindert. Das UBA hat errechnet, dass Diesel dann mit 73,20 Cent pro Liter besteuert werden müsste anstatt mit aktuell 47,04 Cent.

Auch Dienstwagen profitieren von der Subvention

Die Regierung hat nach eigenen Angaben keine Ahnung, wie viele Dieselfahrzeuge als Dienstwagen zugelassen sind. Aber Oberklasse-Wagen und in hohem Maße eben auch Dienstwagen sind oft Diesel-Fahrzeuge. In der Antwort an Paus heißt es: „Die Nutzung von Dienstwagen unterliegt einer sachgerechten Besteuerung.“ Deshalb „entstehen auch keine Steuermindereinnahmen durch Gewährung von Steuervorteilen“. Damit hat das Finanzministerium den Befund des UBA in Subventionsbericht, der die Verkehrssubventionen als den größten Posten ausweist, einfach wegdefiniert.

Das Ministerium behauptet übrigens auch, dass es keine Hinweise auf Verhaltensänderungen erkennen könne. Die Zulassungszahlen für Dieselfahrzeuge des Kraftfahrbundesamtes lassen allerdings einen anderen Schluss zu: Die Zahl der Dieselfahrzeuge ist nach 1990 noch schneller gewachsen als zuvor.

Und noch etwas: Auf die Frage, ob angesichts der offenkundigen Widersprüche zwischen den Anbieterangaben zum Kohlendioxid-Ausstoß und den realen CO2- Emissionen auf der Straße nicht womöglich der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen könnte, antwortet das Ministerium: „Tatsächlich auf der Straße gemessene CO2-Emissionen sind keine Bemessungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer.“

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