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UNERLAUBTE WERBEANRUFE: Firmen drohen hohe Bußgelder

Als Reaktion auf zunehmende Beschwerden von Verbrauchern über ungebetene Telefonanrufe von Firmen hatte die schwarz-rote Bundesregierung im vergangenen Jahr das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) überarbeitet. Seit August 2009 müssen Unternehmen, die Verbraucher ohne deren Einwilligung anrufen, mit hohen Bußgeldern rechnen.

Als Reaktion auf zunehmende Beschwerden von Verbrauchern über ungebetene Telefonanrufe von Firmen hatte die schwarz-rote Bundesregierung im vergangenen Jahr das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) überarbeitet. Seit August 2009 müssen Unternehmen, die Verbraucher ohne deren Einwilligung anrufen, mit hohen Bußgeldern rechnen. Verstöße stellen jetzt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können. Wird bei Werbeanrufen die Rufnummer unterdrückt, um die Identität zu verschleiern, kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro auferlegen. Dagegen konnten sich Verbraucherschützer seinerzeit mit ihrer Forderung nicht durchsetzen, dass telefonisch geschlossene Verträge nur wirksam sein sollten, wenn der Kunde sie später bestätigt.

Bei den Verfahren, die die Bundesnetzagentur inzwischen gegen einige Firmen eingeleitet hat, geht es vor allem um die Frage, ob die Verbraucher dem Anruf vorher zugestimmt haben oder nicht. Wie eine wirksame Einwilligung aussieht und wie konkret sie sein muss, will die Bundesnetzagentur jetzt vor Gericht klären lassen. Firmen präsentieren oft Zustimmungserklärungen zu Werbeanrufen, die Verbraucher irgendwann einmal in anderem Zusammenhang – etwa bei der Teilnahme an Gewinnspielen – abgegeben haben.hej

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