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Zu schwer: Wer haftet bei Unfällen?

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UNFAIRE VERTRAGSKLAUSELN: Fallstricke im Kleingedruckten

LAUFZEITAnfänger sollten einen Vertrag mit möglichst kurzer Laufzeit wählen, rät die Stiftung Warentest. Fitness First, Easy Fitness und Easy Sports-Fitness bieten verbraucherfreundliche Einmonatsverträge, die allerdings oft teurer sind als Halbjahres- oder Jahresverträge.

LAUFZEIT

Anfänger sollten einen Vertrag mit möglichst kurzer Laufzeit wählen, rät die Stiftung Warentest. Fitness First, Easy Fitness und Easy Sports-Fitness bieten verbraucherfreundliche Einmonatsverträge, die allerdings oft teurer sind als Halbjahres- oder Jahresverträge.

VERLÄNGERUNG

Das Problem: Verträge, die man nicht rechtzeitig kündigt, verlängern sich automatisch. Läuft der Vertrag ein Jahr, darf er sich sogar stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängern, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wer den Kündigungszeitpunkt nicht verpassen will, sollte ihn sich sicherheitshalber im Kalender notieren. Drei Monate zum Ende der ursprünglichen Laufzeit sind als Kündigungsfrist erlaubt. Das ist lang.

KÜNDIGUNG

Neben der ordentlichen Kündigung kann man seinen Vertrag aber auch außerordentlich beenden. Das ist möglich, wenn man schwanger wird, umzieht oder sich eine längere Krankheit zuzieht.

HAFTUNG

Eine Verletzung, die einen weiteren Fitnessstudiobesuch verbietet, kann man sich natürlich auch beim Training zuziehen. Viele Studios schließen in ihrem Kleingedruckten eine Haftung aus – bei Verletzungen, aber auch bei Diebstahl. Das soll dann auch für einfache Fahrlässigkeit gelten. Solche Klauseln sind nicht zulässig, mahnt jedoch die Stiftung Warentest: „Verletzt sich jemand, weil die Geräte nicht ordentlich gewartet wurden, muss das Studio haften.“ hej

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