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Wirtschaft: Unfallversicherer räumen auf

Viele Vorschriften fallen weg

Berlin (pt/HB). Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HBVG) hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis zum Jahresende will er den vor allem für Klein und Mittelbetriebe schwer durchschaubaren Dschungel seiner mehr als 180 Unfallverhütungsvorschriften um die Hälfte reduzieren. „Wir sehen das als unseren Beitrag zum Masterplan von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement zum Bürokratieabbau an“, kommentiert HBVG-Vizegeschäftsführer Walter Eichendorf die Pläne selbstbewusst.

Etwa ein Drittel der Vorschriften, deren Einhaltung die technischen Aufsichtsdienste der Unfallversicherung überwachen, hat der Hauptverband bereits eingestampft. Jetzt will er sich die rund 40 Regelungen für so genannte Altanlagen vorknöpfen. So sollen die Richtlinien für Schmiede- und Dampfhammerpressen in den Reißwolf kommen. Es gebe zwar noch eine Reihe von Betrieben, die mit solchen zum Teil vom Anfang des Jahrhunderts stammenden Maschinen arbeiten. Doch für die müsse man die gesamte Branche nicht mehr entsprechenden Vorschriften unterwerfen, meint Eichendorf.

Bereits 1998 abgeschafft wurde die Verhütungsvorschrift für die Arbeit an Bildschirmgeräten. Sie war entbehrlich geworden, nachdem der Gesetzgeber die EU-Bildschirmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt hatte. Rund 20 Vorschriften hat der Dachverband der Unfallversicherungsträger ausgemacht, die sich inzwischen mit einschlägigen gesetzlichen Vorschriften überlappen.

Während beim Zentralverband des Handwerks die Pläne der nur durch Arbeitgeberbeiträge finanzierten Unfallversicherer begrüßt werden, sehen die großen Unternehmen, die meist über eigene Arbeitsschutzabteilungen verfügen, sie mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Sie haben das detaillierte Regelwerk als verlässliches Instrument schätzen gelernt, um beim Arbeitsschutz auf der sicheren Seite zu sein.

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