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Wirtschaft: Union fordert Aufsicht für Wirtschaftsprüfer

Wissmann: Vorstände und Aufsichtsräte sollen ihre Bezüge und Beraterverträge offen legen

Düsseldorf (ke/HB). Die Union will nach einem Wahlsieg am 22. September gesetzliche Maßnahmen ergreifen, um Bilanzskandale wie in den USA und jetzt auch in Deutschland zu verhindern. Zu diesem Zweck hat der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Matthias Wissmann, nun konkrete Eckpunkte für ein Gesamtkonzept vorgelegt.

Einer der Kernpunkte ist die bessere Kontrolle der Wirtschaftsprüfer, um Bilanzmanipulationen schneller aufzudecken und zu sanktionieren. Dazu soll ein eigenes Aufsichtsgremium nach dem Vorbild des britischen Financial Reporting Review Panel geschaffen werden, das privatwirtschaftlich organisiert sein soll. Das Gremium könne etwa bei den Wirtschaftsprüferverbänden oder den Berufskammern angesiedelt werden, meint Wissmann. Behauptete Regelverstöße sollen im Einvernehmen mit den Unternehmen untersucht und geahndet werden. „Als Sanktion kommt etwa eine Abmahnung in Betracht. Der Imageverlust durch Zeigen der roten Karte wäre sicher gewaltig. Ich kann mir aber auch Geldstrafen vorstellen", betonte der CDU-Politiker. Zudem will die Union den Wirtschaftsprüfern per Gesetz verbieten, eigene Beratungsleistungen später selbst zu kontrollieren.

Die Aufsichtsräte und Vorstände will die Union ebenfalls nicht ungeschoren lassen. So sollen unter anderem neue Transparenzregeln dafür sorgen, dass Bezüge, Entschädigungen und Aktienoptionen der Manager auf den Hauptversammlungen bekannt gegeben und in Geschäftsberichten individuell ausgewiesen werden. Geplant ist zudem eine Veröffentlichungspflicht darüber, welches Aufsichtsratsmitglied Beraterverträge wahrnimmt und wie sie honoriert werden.

Weiter sieht das Programm der Union vor, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken. Machtpolitisch sei dies das Kernthema, betonte Wissmann. Heute nehme faktisch nicht der Aufsichtsrat, sondern sein Präsidium die Kontrollfunktion wahr. Geben die Manager vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Ad-hoc-Mitteilungen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens heraus, sollen die Anleger nach dem Willen der Union außerdem einen Anspruch erhalten, die Manager persönlich auf Schadensersatz zu verklagen.

Als besonders drängend betrachtet Wissmann zudem eine Reform der Rechnungslegungsstandards. Die Union will deshalb die Bestrebungen in der EU forcieren, bis 2005 international gültige Regeln zu etablieren. „Die europäische Bereitschaft zu gemeinsamen Regeln könnte die Amerikaner auch von so mancher Fragwürdigkeit abbringen, etwa von der Haftung der Manager für jede Seite der Firmenbilanz.“

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