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Wirtschaft: Union fürchtet um Wettbewerb bei Branchen-Mindestlöhnen

Berlin - Auch die Wirtschaftspolitiker der Union bekennen sich grundsätzlich zu dem Ziel, einem weiteren Absinken der Löhne entgegenzuwirken. Bei der Wahl der Mittel „muss aber der gesunde Menschenverstand und nicht Ideologie im Vordergrund stehen“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Laurenz Meyer (CDU).

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Auch die Wirtschaftspolitiker der Union bekennen sich grundsätzlich zu dem Ziel, einem weiteren Absinken der Löhne entgegenzuwirken. Bei der Wahl der Mittel „muss aber der gesunde Menschenverstand und nicht Ideologie im Vordergrund stehen“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Laurenz Meyer (CDU). Anfang der Woche hatte der Koalitionsausschuss beschlossen, eine Arbeitsgruppe für die Neuregelungen im Niedriglohnbereich einzusetzen.

So schloss der Unionspolitiker nicht aus, dass Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) in Einzelfällen die Zustimmung der Union für die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen bekommen wird. „Allerdings muss man sehr vorsichtig sein“, sagte Meyer, „dass Mindestlöhne in einzelnen Branchen dazu genutzt werden sollen, den Wettbewerb innerhalb der Branche zu verkleinern“. Diese Gefahr sehen Unternehmen vor allem im Bereich Zeitarbeit und auch bei Postdiensten. Müntefering will solche Mindestlöhne auch bei Friseuren, dem Einzelhandel, im Gastronomiebereich, im Gartenbau, im Bewachungsgewerbe und der Entsorgungswirtschaft einführen.

Deutlich sprach sich CDU-Politiker Meyer dafür aus, die Zahlungen von Kombilöhnen an eine Mindesthöhe der betrieblichen Entlohnung zu koppeln. „Wir brauchen hier eine Grenze, um unerwünschte Mitnahmeeffekte zu verhindern.“ Solche treten auf, wenn Unternehmen die Zahlung staatlicher Lohntransferleistungen gezielt nutzen, um ihre eigenen Stundenlöhne zu drücken.

„Sehr offen“ sei die Union bei einer gesetzlichen Neuregelung, die in Zukunft das Zahlen von so genannten sittenwidrigen Löhnen verhindern soll, sagte Meyer. Derzeit können sich Betroffene nur sehr schwer gegen solche Löhne wehren, die um mehr als 30 Prozent unter den branchen- und ortsüblichen Löhnen liegen.

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