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Wirtschaft: Union lässt im Post-Streit nicht locker

Die Unionsfraktionen im Deutschen Bundestag wollen die Umsatzsteuerbefreiung der Post AG für die Bereiche Exclusiv- und Universaldienst auch weiterhin nicht hinnehmen. "Für den Bereich des Universaldienstes muss die Post die Umsatzsteuer abführen und die Gebühren senken", sagte CDU-Fraktionschef Friedrich Merz.

Die Unionsfraktionen im Deutschen Bundestag wollen die Umsatzsteuerbefreiung der Post AG für die Bereiche Exclusiv- und Universaldienst auch weiterhin nicht hinnehmen. "Für den Bereich des Universaldienstes muss die Post die Umsatzsteuer abführen und die Gebühren senken", sagte CDU-Fraktionschef Friedrich Merz. Eine entsprechende Initiative der Unionsfraktionen im Bundestag kündigte Merz für die Zeit nach den Ostern an.

Er wolle sich von Drohungen des Post-Vorstandschefs Klaus Zumwinkel, der gerichtliche Schritte gegen weitere Vorwürfe der unrechtmäßigen Steuerbefreiung angekündigt hatte, nicht einschüchtern lassen. Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, die Post AG für Leistungen des Universaldienstes von der Umsatzsteuer zu befreien, sei nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und verstoße gegen den EU-Vertrag, sagte Merz. Sie verschaffe dem mehrheitlich in Bundesbesitz befindlichen Unternehmen Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten.

Merz wies darauf hin, dass sich bereits eine Pleitewelle von privaten Postbeförderungsunternehmen in Deutschland abzeichne. Dies sei vor allem auf Entscheidungen der Bundesregierung zur Kurspflege der Post AG zurückzuführen. Eine entsprechende Weisung des Finanzministeriums an die Behörden in Nordrhein-Westfalen zur Umsatzsteuer müsse deshalb zurückgenommen und die Post zur Rückzahlung der jährlich 400 Millionen Euro betragenen Umsatzsteuer verpflichtet werden. Sollte die Union die künftige Bundesregierung stellen, kündigte Merz an, das am 7. Februar diesen Jahres erlassene Gesetz, nachdem die Post bis 2007 zur Erbringung der Universaldienste verpflichtet wurde, zurückzunehmen.

Zur Untermauerung seiner Argumente legte Merz ein von den Unions-Fraktionen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor. Darin kommt der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang zu dem Urteil, dass die Bundesregierung von der Post erbrachte Leistungen nur im Bereich der so genannten Exclusivdienste von der Umsatzsteuer befreien kann. In allen anderen Bereichen - auch dem Universaldienst - stehe die Post im Wettbewerb und dürfe daher nicht bevorteilt werden.

Lang vertritt die Ansicht, dass die Befreiung der Post von der Steuerpflicht im Universaldienst dem europäischen Gebot der Wettbewerbsneutralität der Umsatzsteuer widerspricht und letztlich als eine Beihilfe der Bundesregierung für ein Unternehmen, in diesem Fall die Post AG, zu werten ist. Post-Vorstandschef Klaus Zumwinkel bezeichnete derartige Vorwürfe, wie die von Merz und dem Wissenschaftler Lang, als kursschädigend.

Der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagte Zumwinkel, der Aktienkurs der Post sei "allein an einem einzigen Tag um vier Prozent eingebrochen". Er müsse deshalb bei solchen Behauptungen "dringend gegensteuern". Vor allem, weil sich in letzter Zeit zunehmend Aktionäre mit der Frage an ihn gewandt haben, ob die Post zum Spielball politischer Interessen werde. "Ich werde künftig jeden verklagen, der weiter solche Unwahrheiten auftischt".

Interesse an Transportfirmen

Die Post, kündigte Zumwinkel in der Zeitung darüber hinaus an, wolle das Transportgeschäft für mehrere europäische Großfirmen übernehmen. Derzeit stehe man mit vier Unternehmen "in sehr aussichtsreichen Verhandlungen". Namen wollte Zumwinkel nicht nennen. Die Auslagerung vom Transportgeschäft bezeichnete er als sehr ertragreich. Bislang erledigt der Bonner Konzern Logistik-Aufgaben für das einstige Schwesterunternehmen Deutsche Telekom. Der entsprechende Fünf-Jahres-Auftrag hat ein Volumen von zwei Milliarden Euro.

asi

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