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Wirtschaft: Union will Rentensteuer nicht blockieren

Opposition kündigt an, das Alterseinkünftegesetz im Bundesrat durchzuwinken /Versicherer sind sauer

Berlin (bib/ce/hej). Die Union will das Alterseinkünftegesetz im Bundestag ablehnen, im Bundesrat aber passieren lassen. CDU und CSU wollten damit deutlich machen, dass sie die Rentenpolitik der Regierung nicht billigen, aber aus „staatspolitischer Verantwortung“ die in dem Gesetz vorgesehene RentenBesteuerung nicht blockieren wollten, sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Kauder (CDU) am Dienstag in Berlin. Sachsen und Thüringen hätten sich bereit erklärt, für die notwendige Mehrheit im Bundesrat zu sorgen, das CDU-Land Saarland überlege noch. Damit würde es nicht mehr zu einem Vermittlungsverfahren kommen.

Mit dem Gesetz wird die Forderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, die Renten nachgelagert – also bei Auszahlung – zu besteuern (siehe Lexikon) und sie damit den Pensionen des öffentlichen Dienstes gleichzustellen. Im Gegenzug sollen Einzahlungen in die Rentenversicherung schrittweise steuerbefreit werden. In diesem Punkt herrscht auch prinzipiell Einigkeit.

Kauder warf der Koalition aber vor, in das Gesetz zusätzlich Regelungen etwa zur Riester-Rente geschrieben zu haben, für die sie normalerweise keine Mehrheit erhalten hätte. Ihren Protest gegen dieses Huckepack-Verfahren wolle die Union durch ihr Nein im Bundestag deutlich machen. Das Alterseinkünftegesetz soll am Donnerstag im Parlament mit den Stimmen von Rot-Grün beschlossen werden und geht dann in den Bundesrat. Dort will die Union das Gesetz durchwinken. Denn CDU und CSU seien nicht bereit, durch ein Vermittlungsverfahren Mitverantwortung zu tragen, sagte Kauder. Die Koalition könne daher nicht darauf bauen, dass ihr Gesetz von der Opposition nachgebessert werde, sondern müsse das Gesetz allein verantworten.

SPD und Grüne verständigten sich am Dienstag im Finanzausschuss darauf, der Opposition in einigen Punkten entgegenzukommen. So soll etwa dafür gesorgt werden, dass Selbständige, die Bezüge aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhalten, nicht doppelt besteuert werden. Dafür müssen sie allerdings einen Nachweis erbringen und mindestens zehn Jahre lang Beiträge geleistet haben. Zudem soll die steuerliche Förderung der Betriebsrenten von 2470 Euro um 1800 Euro pro Jahr aufgestockt werden.

Unisex-Tarife für die Riester-Rente

Die Koalition will außerdem ab 2006 einheitliche Tarife für Männer und Frauen bei der Riester-Rente vorschreiben. Vom Staat sollen ab dann nur noch die so genannten „Unisex-Tarife“ gefördert werden. Auch die bereits zertifizierten 3500 Riester-Produkte müssen überarbeitet werden. Bislang zahlen Frauen rund 15 Prozent höhere Beiträge als Männer. Während die Grünen-Fraktion sich für Unisex-Tarife stark gemacht hatte, waren diese in der SPD-Fraktion vor allem bei den Finanzexperten umstritten. Die Versicherungswirtschaft lehnt „Unisex-Tarife“ ab. Auch die geplante Neuregelung bei den Kapitallebensversicherungen stößt auf Kritik in der Branche. Bei neuen, nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen soll das bisherige Steuerprivileg – die volle Steuerfreiheit der Erträge – gestrichen werden. Erleichterungen gibt es nur noch für Verträge, die nach dem 60. Geburtstag ausgezahlt werden und die mindestens 12 Jahre lang laufen. Zwar müssen auch hier die Erträge künftig versteuert werden. Allerdings werden die Gewinne fiktiv auf fünf Jahre verteilt, um die Steuerprogression zu mildern.

Verbraucherschützer lehnen die geplante Besteuerung von Lebensversicherungen und Betriebsrenten ab. Der Vorschlag sei „amateurhaft“ und „unsinnig“, sagte der Versicherungsexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV), Wolfgang Scholl. Scholl plädierte für eine einheitliche Besteuerung aller privaten Vorsorgeaufwendungen. Lebensversicherungen und Sparpläne müssten steuerlich gleich behandelt werden, forderte Scholl. Es sei nicht einzusehen, dass für Geldanlage-Produkte der Sparerfreibetrag gelte, für Lebensversicherungen nicht.

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