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Unternehmen: Woher Hilfe kommen kann

Welche Instrumente Bund und Länder haben, um Unternehmen in Not zu helfen

Der Staat hat verschiedene Instrumente, Kredite an angeschlagene Unternehmen zu geben oder Bürgschaften zu stellen.

Der Deutschlandfonds wurde im Rahmen der Konjunkturpakete aufgelegt. Er hat ein Volumen von 115 Milliarden Euro, von denen 75 Milliarden auf Bürgschaften und 40 Milliarden Euro auf Kredite der staatlichen KfW-Bankengruppe entfallen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass betroffene Unternehmen vor dem 1. Juli 2008 gesund und zahlungsfähig waren und erst durch die Finanz- und Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind. Die Höhe der Kredite aus dem Konjunkturprogramm beträgt maximal 300 Millionen Euro. In Ausnahmefällen kann die Grenze jedoch überschritten werden.

Unabhängig vom Deutschlandfonds kann die KfW im Einzelfall weitere Darlehen vergeben, wenn sie in staatlichem Interesse liegen und vom Bund zugewiesen werden. Solche Zuweisungsgeschäfte hat es zum Beispiel im Jahr 2001 beim Baukonzern Holzmann gegeben und auch 2002 beim Telekommunikationsanbieter Mobilcom. Auch ein Kredit an Arcandor könnte theoretisch über dieses Instrument laufen.

Der Bund und die Länder können Unternehmen Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen gewähren. Diese Subventionen sind allerdings strengen Regeln der EU unterworfen. Beihilfen sind zulässig, wenn sie dem Interesse der Gemeinschaft dienen. Eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung einer Firmenrettung durch die EU-Kommission ist außer der Vorlage eines Sanierungsplans, dass das begünstigte Unternehmen bis zu 50 Prozent der Umstrukturierungskosten selbst trägt. Eine Rettungsbeihilfe ist für ein Unternehmen nur einmal in zehn Jahren möglich. Die Beihilfen „müssen aus akuten sozialen Gründen gerechtfertigt“ sein sowie auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt werden. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, werden Ausgleichsmaßnahmen verlangt. So musste zum Beispiel die WestLB ihr Geschäftsvolumen halbieren und soll bis Ende 2011 verkauft werden.

Für kleine und mittlere Unternehmen stehen daneben auch Bürgschaftsbanken zur Unterstützung bereit. Diese Banken gibt es in allen Bundesländern. Die Bürgschaftsbank Berlin/Brandenburg kann allerdings nur Kredite bis 1,25 Millionen Euro verbürgen. vis

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