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Wirtschaft: Unternehmensteuern in Deutschland am höchsten EU-Kommissar: Harmonisierung erst langfristig

Berlin - Finanzminister Hans Eichel (SPD) wird sich mit seinem Wunsch nach einer raschen Harmonisierung der europäischen Steuern noch gedulden müssen. Eine Einigung auf eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für Unternehmensteuern werde noch „zwei bis drei Jahre dauern“, sagte der für Steuern zuständige EU-Kommissar, Laszlo Kovacs, am Montag in Berlin.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Finanzminister Hans Eichel (SPD) wird sich mit seinem Wunsch nach einer raschen Harmonisierung der europäischen Steuern noch gedulden müssen. Eine Einigung auf eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für Unternehmensteuern werde noch „zwei bis drei Jahre dauern“, sagte der für Steuern zuständige EU-Kommissar, Laszlo Kovacs, am Montag in Berlin. „Es wird schwierig sein, sich auf eine konkrete Lösung zu einigen“, sagte der Kommissar. Kovacs möchte die Bemessungsgrundlage in den 25 Mitgliedstaaten angleichen, um die EU attraktiver für Unternehmen zu machen.

Einer Vereinheitlichung der Steuersätze erteilte Kovacs eine Absage. „Dafür gibt es innerhalb der EU keine Mehrheit“, sagte er. Deutschland hatte dies mehrmals gefordert, da immer mehr Unternehmen in die neuen Mitgliedstaaten abwandern, die viel niedrigere Steuersätze bieten. Die EU-Kommission will jedoch nur die Bemessungsgrundlage anpassen, und den Steuerwettbewerb unter den Mitgliedstaaten erhalten.

Insbesondere vor dem Hintergrund niedrigerer Steuerlasten in den europäischen Nachbarländern war vor gut einer Woche in Deutschland die Debatte um eine Unternehmensteuerreform entbrannt. Eichel will dafür Eckpunkte bis zur Bundestagswahl erarbeiten. Eine entsprechende Arbeitsgruppe der SPD tagt dazu an diesem Mittwoch unter Eichels Vorsitz. Mit Beschlüssen dieser Arbeitsgruppe wird allerdings frühestens im Herbst gerechnet. Auch in der Unionsführung geht man davon aus, dass die Reform der deutschen Unternehmensbesteuerung zum Thema des Wahlkampfes 2006 wird.

Die Unternehmensteuern in Deutschland sind die höchsten in Europa. Mit einem durchschnittlichen effektiven Steuersatz von 36,1 Prozent hätten Kapitalgesellschaften in Deutschland die höchste Steuerlast zu tragen, heißt es in einer Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Am niedrigsten liege der Durchschnittssatz mit 12,8 Prozent in Litauen, ergab der Vergleich der Steuersysteme von 23 Ländern. Dabei betonte das ZEW, dass die Studie nur eine Momentaufnahme sei. „Der Steuerwettbewerb geht weiter“, sagte der ZEW-Steuerexperte Friedrich Heinemann. Um ein attraktiver Standort zu bleiben, müssten die Steuern in Deutschland sinken. Prinzipiell müsse das Steuersystem umgebaut werden, und zwar weg von den direkten, wachstumshemmenden Steuern hin zu indirekten Steuern wie der Mehrwertsteuer.

Das ZEW hat in der Studie die effektive und nicht die nominale Steuerlast der Unternehmen untersucht. Nominal werden die Unternehmen mit Steuertarifen des Gesetzbuches der jeweiligen Länder belastet. Zur effektiven Steuerlast kommt es, wenn Verrechnungs- und Abschreibungsmöglichkeiten genutzt werden.

Mit einer effektiven Steuerbelastung von im Schnitt 33,1 Prozent liegt Frankreich in der Rangfolge des ZEW auf Platz Zwei. 32,8 Prozent Steuern müssen Kapitalgesellschaften in Italien und Malta bezahlen. Deutschlands direkter Nachbar Polen verlangt dagegen von Kapitalgesellschaften im Schnitt nur einen Steuersatz von 18 Prozent. Vergleichsweise niedrige Steuern erheben auch die anderen osteuropäischen Staaten. In Ungarn liegt die effektive Belastung im Schnitt bei 18,1 Prozent, in der Slowakei bei 16,7 Prozent und in Lettland sogar nur bei 14,4 Prozent. Diesen Satz müssen auch Unternehmen in Irland bezahlen.

Relativ hohe Steuern werden dagegen neben Deutschland und Frankreich auch in den meisten anderen westeuropäischen Staaten fällig: in Belgien sind es 29,7 Prozent, in Dänemark 27 Prozent und in England 28,9 Prozent. In der Schweiz liegt der Durchschnittssatz bei 21,8 Prozent. Für die Berechnung berücksichtigte das ZEW alle belastungsrelevanten Ertrags- und Substanzsteuern sowie die jeweiligen nationalen Vorschriften zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage.

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