zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Unternehmensübertragungen: Bei Übergabe an die Vorsorge denken

Ein Unternehmer, der seinen Ruhestand vorbereitet, sollte sich vor der Übertragung des Unternehmens zuerst über seine Ziele klar werden. "Die rechtlichen und steuerlichen Fragen hängen davon ab, was man im Ruhestand will", sagte Jürgen Trapp von der Landesbank Berlin am Donnerstag bei einem Workshop zu Vorsorge bei Unternehmensnachfolge zusammen mit der Berliner Volksbank.

Ein Unternehmer, der seinen Ruhestand vorbereitet, sollte sich vor der Übertragung des Unternehmens zuerst über seine Ziele klar werden. "Die rechtlichen und steuerlichen Fragen hängen davon ab, was man im Ruhestand will", sagte Jürgen Trapp von der Landesbank Berlin am Donnerstag bei einem Workshop zu Vorsorge bei Unternehmensnachfolge zusammen mit der Berliner Volksbank. Bei der Geldanlage gilt es, das richtige Verhältnis zwischen Sicherheit und Verfügbarkeit auf der einen Seite und den Renditechancen auf der anderen Seite zu wahren. Die Palette der Anlagemöglichkeiten reicht von sicheren, aber wenig rentablen Bundesschatzbriefen oder Geldmarktfonds über Renten und Aktien bis hin zu riskanten, aber lukrativen Optionsscheinen. Michael Schulz von der Berliner Volksbank hatte dazu die Faustregel: "Je weniger Vermögen, desto weniger Risiko."

Sobald man sich hier entschieden hat, kommt es darauf an, die Steuerzahlungen bei der Firmenübergabe in Grenzen zu halten. "Innerhalb der Anlageblöcke gilt es, die höchstmöglichen steuerfreien Beträge herauszuholen", sagte Trapp. Da Veräußerungsgewinne nur bis 100 000 Mark steuerfrei sind und auch Erbschaften und Schenkungen unbefriedigende Freibeträge haben, empfiehlt sich eine Aufteilung auf verschiedene Kanäle mit gesonderten Freibeträgen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil des Vermögens in eine Stiftung einzubringen. "Tue gutes und spare dabei", ist hier laut Schulz das Motto.

Wenn einem das weitere Schicksal des Unternehmens am Herzen liegt, ist das Testament ganz wichtig. "70 Prozent der Unternehmer machen gar keines", so Trapp. Als mögliche Folge droht einen Liquidierung der Firma. Wenn beispielsweise ein Kind auf seinem Anteil in Geld besteht und das Unternehmen nicht den entsprechenden Betrag flüssig hat, muss es aufgelöst werden.

fmk

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false