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Wirtschaft: Untreue

LEXIKON Untreue (siehe Bericht auf Seite 15) ist nach Paragraph 266 des Strafgesetzbuches eine Straftat. Im Gegensatz zum gewöhnlichen Diebstahl kann Untreue nur von Personen ausgeübt werden, die zuvor mit einer verantwortungsvollen Aufgabe betraut worden sind.

LEXIKON

Untreue (siehe Bericht auf Seite 15) ist nach Paragraph 266 des Strafgesetzbuches eine Straftat. Im Gegensatz zum gewöhnlichen Diebstahl kann Untreue nur von Personen ausgeübt werden, die zuvor mit einer verantwortungsvollen Aufgabe betraut worden sind. Untreue liegt vor, wenn der Bevollmächtigte die fremden Vermögensinteressen nicht wahrnimmt oder sogar missbraucht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft Ex-Managern sowie Aufsichtsräten des Mannesmann-Konzerns Untreue in Zusammenhang mit den millionenschweren Abfindungen vor. Im Zuge der feindlichen Übernahme durch Vodafone hätten sich die Verantwortlichen unrechtmäßig bereichert. Ihnen wird also vorgeworfen, sich als Mandatsträger zu Lasten des Konzerns einen Vorteil verschafft und damit Untreue begangen zu haben. chg

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