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Untreueverdacht: Staatsanwalt ermittelt gegen DIW-Chef

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Die Berliner Justiz eröffnet ein Verfahren wegen Untreueverdachts gegen Klaus Zimmermann.

Berlin -  Am Montag teilte das Institut mit, die Berliner Staatsanwaltschaft habe ein Verfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. „Da Untreue ein sogenanntes Offizialdelikt ist, war die Staatsanwaltschaft nach Bekanntwerden des Berichts des Landesrechnungshofes gezwungen, ein solch förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten“, heißt es in einer Pressemitteilung des DIW. Die Ermittlungen richten sich gegen den Präsidenten des Instituts, Klaus Zimmermann, der die Vorwürfe in einer Mitteilung als falsch zurückwies. Zimmermann hielt sich am Montag in Washington auf.

Washington steht auch im Mittelpunkt der Kritik des Rechnungshofes. Zimmermann hat dort ein Institut mit dem Namen DIW DC gegründet, das rechtlich selbstständig und doch an das Berliner DIW gebunden ist. Die US-Einrichtung wurde mit einigen hunderttausend Euro unterstützt, auch Berliner Steuergeldern. Dazu heißt es im Bericht des Rechnungshofes, allein die Aufwendungen für die Immobilie in Washington „in den Jahren 2006 bis 2009 von über 300 000 Euro halten wir nicht für zuwendungsfähig“.

Zimmermann selbst werfen die Prüfer ein „unzulässiges In-sich-Geschäft“ vor, da er zum einen als Präsident des DIW und andererseits als Verwaltungsratsvorsitzender des DIW DC fungierte. Zimmermann hat diesen Vorwurf mit dem Hinweis zurückgewiesen, er habe niemals einen Vertrag zwischen den beiden Instituten „auf beiden Seiten“ unterschrieben. Das DIW hat mit dem DIW DC sogenannte Dienstleistungsverträge über insgesamt 600 000 Euro abgeschlossen. Auf die Frage, ob die Verwendung Berliner Steuergelder für solche Ausgaben in Washington angemessen sei, hatte Zimmermann kürzlich im Tagesspiegel geantwortet, der Wissenschaftsstandort Berlin brauche „internationale Verflechtung und weltweiten Austausch“. „Wenn das Land Berlin das DIW haben will, dann kostet das was. Außer dem Rechnungshof bestreitet das auch niemand“, so Zimmermann. In der Tat sieht der Rechnungshof das anders. Der Senat wird aufgefordert, zu prüfen, „ob eine weitere Finanzierung von Leistungen des DIW DC aus Zuwendungsmitteln ausgeschlossen werden soll“. Die Aufsicht führende Senatsverwaltung für Wissenschaft wird am Mittwoch ihren Bericht dem Rechnungshof vorlegen. Neben dem eigentlichen Prüfbericht vom 26. November 2009 und der Entgegnung des DIW vom 11. Januar gibt es dann drei Berichte, mit denen sich die Berliner Parlamentarier zu beschäftigen haben.

Die Zukunft von Klaus Zimmermann hängt nun an der Berliner Politik – und der Staatsanwaltschaft. „Wenn gegen Zimmermann ermittelt wird, dann wird es eng für ihn“, sagte ein Mitglied des DIW-Kuratoriums dem Tagesspiegel. Für das Ermittlungsverfahren hat sich Zimmermann den Berliner Strafverteidiger Alexander Ignor als Rechtsbeistand genommen. Am Montag teilte der DIW-Präsident mit, er sei nach wie vor überzeugt, „dass die vom Landesrechnungshof Berlin erhobenen Vorwürfe, die Ausgangspunkt des Ermittlungsverfahrens sind, unberechtigt und falsch sind“. Das DIW werde mit der Staatsanwaltschaft kooperieren.

Jedoch haben die Ermittler bereits die 129 Seiten umfassende Entgegnung Zimmermanns auf die Vorwürfe des Rechnungshofes vorliegen. Offenbar haben die Argumente die Staatsanwaltschaft nicht von Ermittlungen abhalten können. Unabhängig davon, ob Anklage erhoben wird, ist im politischen Raum zu klären, ob das DIW und sein Präsident gegen Vergabe- und Haushaltsrecht verstoßen haben.

Eine weitere schlechte Nachricht drohte Zimmermann am Montag aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Dem Vernehmen nach gehört das DIW nicht zu den Forschungsinstituten, die vom Ministerium aufgefordert wurden, ein Angebot für das Gemeinschaftsgutachten abzugeben. Damit wäre das DIW zum zweiten Mal hintereinander nicht in der Königsdisziplin der Wirtschaftswissenschaften vertreten, der Konjunkturanalyse und -prognose.

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