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Wirtschaft: Urheberrecht: Der Lohn der Kreativen

Die einen nennen es ein längst überfälliges Gesetz zum Schutz der Kreativen in Deutschland, die anderen bezeichnen es kurz als den Tod von Fernsehfilmen und Buchverlagen - es geht um das Urheber-Vertragsgesetz.Noch in diesem Herbst will Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) die Abgeordneten des Deutschen Bundestages davon überzeugen, einen von ihr erarbeiteten Reformtext zum neuen Urhebervertragsrecht zu erklären.

Die einen nennen es ein längst überfälliges Gesetz zum Schutz der Kreativen in Deutschland, die anderen bezeichnen es kurz als den Tod von Fernsehfilmen und Buchverlagen - es geht um das Urheber-Vertragsgesetz.

Noch in diesem Herbst will Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) die Abgeordneten des Deutschen Bundestages davon überzeugen, einen von ihr erarbeiteten Reformtext zum neuen Urhebervertragsrecht zu erklären. Folgen sie der Ministerin, wird sich Bezahlung von Buchautoren, Übersetzern, Fotografen und Designern hier zu Lande ab dem kommenden Frühjahr grundlegend verändern. Worum geht es? Kurz zusammengefasst werden sich die Kreativen - ob in festen Arbeitsverhältnissen oder als selbstständige Kleinunternehmer tätig - im Gegensatz zu dem rund 40 Jahre existierenden Gesetz nicht mehr mit der einmaligen Bezahlung ihrer Arbeit durch den Auftraggeber zufrieden geben müssen. Die Justizministerin gibt ihnen dann die Chance, zehn Jahre lang bei jedem weiteren Unternehmen, das das Produkt des Autors oder Zeichners benutzt, erneut eine Bezahlung einzufordern. "Angemessen" im Verhältnis zu den Einnahmen aus der Verwertung der Zeichnungen, Fotos oder Texte sollen die Honorare sein, wird es im Gesetz heißen. Was das heißt? Niemand weiß das heute so genau, und Rechtsanwälte wittern bereits gute Geschäfte. Denn die Ministerin will die Berufsverbände und Gewerkschaften auffordern, "angemessene Tarife" auszuhandeln. Ob die Lobbyisten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern das allerdings wollen? Und ob deren Verhandlungsergebnisse dann "angemessen" sein werden?

Sicher ist bis jetzt nur eines: Die Verlage, Fernsehanstalten, Gewerkschaftsvertreter und selbst ernannten Experten haben sich in den vergangenen Monaten in zwei Lagern gesammelt. Im Grunde sind sie sich nahezu - mit der Bundesjustizministerin - einig: Es gibt viel zu viele junge Künstler, deren Ideen einmal bezahlt und dann von multinationalen und -medialen Konzernen beliebig oft auf Papier, im Fernsehen oder dem Internet verwertet werden. Ihnen soll in Zukunft ein stärkeres Recht auf ihre Urheberschaft verschafft werden. Doch unversöhnlich streiten die Parteien über den Weg dahin. Während die Befürworter das neue Gesetz als wirkungsvoll bezeichnen, laufen verschiedene Interessengruppen seit dem vergangenen Sommer dagegen Sturm. In Zeitungsannoncen und auf Info-Veranstaltungen versuchen sie, der Öffentlichkeit klar zu machen, dass das neue Gesetz den eigentlich Bedürftigen keinen Schutz bieten wird. Es werde sie, ganz im Gegenteil, viele Aufträge kosten, weil Bürokratie und Rechtsunsicherheit die Auftraggeber in Zukunft vorsichtiger agieren lasse.

Am kommenden Montag werden die Experten ihre Argumente vor dem Rechtsausschuss des Bundestages vortragen. Die Abgeordneten werden sich dann noch einmal mit dem Gesetzestext befassen. Der Tagesspiegel hat jetzt Betroffene gebeten, ihre Meinung zu der Gesetzesreform und ihre Erwartung aufzuschreiben.

bir, asi

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