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Wirtschaft: Urheberrecht: Rainer Hachfeld

Die vorgeschlagenen Änderungen des Urhebervertragsrechts klingen schön und lesen sich gut. Das gilt besonders für Paragraf 32, der die "angemessene Vergütung" verheißt.

Die vorgeschlagenen Änderungen des Urhebervertragsrechts klingen schön und lesen sich gut. Das gilt besonders für Paragraf 32, der die "angemessene Vergütung" verheißt. Nur: Wir Pressekarikaturisten bekommen sie bereits, nämlich das, was Verlage und Redaktionen als angemessen empfinden. So wird sich für uns kaum etwas ändern. Schon immer waren und sind wird die Parias in der Journaillen-Hierarchie, rechtlos, wehrlos, angeschissen. Pressekarikaturisten, ob "fest" oder "frei", stehen in keinem Impressum, haben im Gegensatz zu den Pressefotografen kein Recht auf die Nennung ihres Namens neben oder unter dem abgedruckten Werk und werden von ihren eigenen Organisationen, wie dem Deutschen Journalisten Verband, als selbstständige Berufssparte ignoriert. So wird es bei uns kaum zu der "Vereinigung von Urhebern" kommen, die nach Paragraf 36 die Voraussetzung ist, um mit "Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern gemeinsame Vergütungsregeln" aufzustellen. Einzelne Urheber sind da nicht vorgesehen. Wir werden weiterhin bekommen, was wir verdienen: zu wenig. Die Pressekarikaturisten tragen also mit ihren Zeichnungen nicht nur "in vielfältiger Weise zur demokratischen Meinungsbildung bei", sondern leisten durch ihre miesen Honorare "auch einen bedeutenden Beitrag zu unserer Volkwirtschaft", wie es so schön in der Begründung des Entwurfes heißt.

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