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Wirtschaft: Urheberrecht

LEXIKON Das Urheberrecht umfasst die Rechte, die ein Urheber an seinen Werken besitzt. Urheberrechtlich geschützt sind alle persönlichen und geistigen Schöpfungen wie Texte, Bilder oder Musikstücke.

LEXIKON

Das Urheberrecht umfasst die Rechte, die ein Urheber an seinen Werken besitzt. Urheberrechtlich geschützt sind alle persönlichen und geistigen Schöpfungen wie Texte, Bilder oder Musikstücke. Auch Sammlungen von Texten und Bildern genießen diesen Schutz. Die neue Richtlinie der Europäischen Union zum Urheberrecht regelt die Vervielfältigung von Musik und Filmen über das globale Internet. Für Deutschland folgt aus der Richtlinie, dass das Recht zur privaten Kopie abgeschafft wird. Urheber oder Rechteverwerter (in Deutschland die Gema) dürfen ihre Werke jetzt technisch verschlüsseln. Allerdings gibt es technische Möglichkeiten, diesen Kopierschutz zu umgehen. Neu ist, dass es in Zukunft illegal ist, den Kopierschutz zu knacken. Das Urheberrecht erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. clk

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