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Urteil: Billigtarif für Leiharbeiter gilt nicht

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Aber die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist zulässig.

Berlin - Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesarbeitsgericht angefochten werden. Die Auseinandersetzung des Landes und Verdi mit der CGZP über derenTarifverträge für geschätzte 200 000 Leiharbeiter ist nur vorerst zugunsten von Berlin entschieden.

In dem Streit geht es im Kern darum, ob die CGZP überhaupt Tarifverträge abschließen darf. Nach Auffassung des Landes und Verdi ist das nicht der Fall, weil sie als „Dachorganisation“ der drei Teilgewerkschaften CGM, DHW und GÖD nur Beschäftigte aus Teilbereichen des Arbeitsmarktes repräsentiert. Dagegen vermitteln die Zeitarbeitsfirmen Leiharbeiter in alle Branchen. Richter Przybyla begründete seinen Beschluss auch damit, dass die Zuständigkeit der Mitglieder der CGZP weit über die Zuständigkeit der drei Einzelgewerkschaften hinausreichten, aus denen sie entsandt werden.

Bereits während der Verhandlungen hatte der Richter mit seinen Fragen wiederholt die Vertreter der CGZP um Stellungnahme dazu gebeten, ob mit dieser Form der Arbeitnehmervertretung ein „ausgewogener Interessenausgleich“ möglich sei, wenn die drei Teilgewerkschaften nicht alle Branchen repräsentieren. Przybyla machte dabei auch deutlich, dass Tarifverträge dem Gesetze nach diesen ausgewogenen Interessenausgleich bringen müssen.

Die Verhandlung wurde teilweise hitzig und polemisch geführt. Dass die Vertreter des CGZPs wiederholt Antragsbefugnisse und Feststellungsbegehren des Senats infrage stellten, wertete der Rechtsanwalt des Landes als „starken Tobak: Weil die Senatorin von den Linken ist und die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird, soll sie keine Anträge mehr stellen“ dürfen. Arbeitssenatorin Carola Bluhm sagte: „Die Entscheidung ist ein Meilenstein in der Tarifgeschichte und ein sehr wichtiges Signal für die Beschäftigten in der Leiharbeit.“ Die CGZP sei eine „Dumpinggewerkeschaft“ und schließe Tarifverträge „nur aus Gefälligkeit ab, um Arbeitgebern bei der Absenkung ansonsten geltender gesetzlicher Beschäftigungsstandards behilflich zu sein“. DGB und Verdi begrüßten den Beschluss. Die CGZP kündigte an, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg beim Bundesarbeitsgericht angreifen zu wollen. ball

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