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Deutsche Telekom.

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Urteil: Haftstrafe für Angeklagten in Telekom-Spitzelaffäre

Im Prozess um die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom ist der Hauptangeklagte vom Landgericht Bonn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In den Jahren 2005 und 2006 waren mehr als 40 Personen ausspioniert worden.

Wegen der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom muss ein langjähriger Konzernmitarbeiter für dreieinhalb Jahre in Haft. Dieses Urteil sprach das Landgericht Bonn am Dienstag. Der 60-jährige Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit, Klaus T., hatte im Prozess als Hauptangeklagter die alleinige Verantwortung für das illegale Ausspionieren übernommen.

In das Strafmaß einbezogen wurden noch drei Fälle von Untreue und Betrug zulasten der Telekom. K. steckte nach Feststellung des Gerichts wiederholt in großen Geldschwierigkeiten. Zulasten der Telekom steckte er Geld in die eigene Tasche. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

In den Jahren 2005 und 2006 waren mehr als 40 Personen von den Ausspähungen betroffen, unter ihnen waren neben Journalisten auch Aufsichtsräte und Gewerkschafter. Es sollte herausgefunden werden, wie Unternehmensinterna an die Presse gelangten. Das Urteil bezieht sich auf sieben einzelne Fälle.

Die Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke sowie gegen Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel waren schon vor dem Prozess eingestellt worden. Ihnen konnte laut Staatsanwaltschaft kein Tatverdacht nachgewiesen werden. Beide hatten stets abgestritten, das illegale Vorgehen veranlasst oder von ihm gewusst zu haben. Die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte, die Klaus T. für das Ausspionieren eingespannt hatte, waren bereits zuvor jeweils wegen geringer Schuld gegen Zahlung eines Geldbetrags vorläufig eingestellt worden.

Klaus T. hatte schon am ersten Prozesstag die Verantwortung für das Ausspähen übernommen. Er sei im Auftrag von Ricke aktiv geworden, um ein Informationsleck aufzuspüren. Einen ausdrücklichen Auftrag für das Ausspionieren habe Ricke nicht erteilt.

Die Bespitzelung von Journalisten, Aufsichtsräten und Betriebsräten über Telefonverbindungen sei ein „extremer Angriff auf die Presse- und Informationsfreiheit“, hatte Staatsanwalt Ulrich Kleuser in seinem Plädoyer betont. Es sei ein „Super-Gau“ gewesen, dass die Telekom über ein Jahr lang missliebige Journalisten habe ausspionieren lassen. (dpa)

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