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Urteil: Post-Mindestlohn ist rechtswidrig

Der Ende 2007 beschlossene Mindestlohn für Briefzusteller ist unwirksam. Beim Erlass der entsprechenden Verordnung habe das Bundesarbeitsministerium gravierende Verfahrensfehler begangen, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Post-Mindestlohn für nichtig erklärt. Es gab damit am Donnerstag den Klagen mehrerer privater Konkurrenten der Deutschen Post und eines Arbeitgeberverbandes statt. Beim Zustandekommen der Verordnung über den Post-Mindestlohn habe das Bundesarbeitsministerium gravierende Verfahrensfehler begangen, urteilte der 8. Senat. Das Ministerium habe die Beteiligungsrechte der Kläger verletzt, indem es ihnen nicht die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben hatte.

Der Post-Mindestlohn ist seit Januar 2008 in Kraft. Die Deutsche Post und Verdi hatten ihn ausgehandelt. Er liegt zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro pro Stunde für Briefzusteller. Das Bundesministerium für Arbeit hatte ihn mit einer Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt. Die privaten Post-Konkurrenten argumentierten, sie hätten mit einer anderen Gewerkschaft einen eigenen - niedrigeren - Mindestlohn vereinbart. Dieser Tarifvertrag dürfe nicht einfach weggewischt werden. (dpa)

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