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Atomwende. Die Koalition hat beschlossen, dass acht Meiler sofort stillgelegt werden. Die neun verbleibenden sollen bis 2022 vom Netz. Doch die Debatte geht weiter.

© dapd

Vattenfall erwägt Klage: Atomkonzerne machen Front

Vattenfall, RWE und Eon protestieren gegen das Aus für ihre Kraftwerke und verlangen Entschädigungen. Der schwedische Konzern Vattenfall schließt eine Klage nicht aus.

Die Stromkonzerne sehen sich als die großen Verlierer des Atomausstiegs. Sie fürchten um Milliarden-Gewinne und verlangen von der Politik Nachbesserungen. Der schwedische Stromkonzern Vattenfall fordert eine Entschädigung und erwägt auch eine Klage. Einen „Vermögensschaden in Milliardenhöhe“ hat ebenso Eon-Chef Johannes Teyssen ausgemacht, auch er will dafür einen Ausgleich. „Nach dem Festhalten an der Brennelementesteuer trotz Laufzeitverkürzung kommt es also zu weiteren erheblichen Vermögensschäden. Allein aus aktienrechtlichen Gründen müssen wir im Interesse aller Aktionäre gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg den gebotenen Ausgleich geltend machen“, schrieb er in einem Beitrag für das „Handelsblatt“. Das Festhalten an der Brennelementesteuer sei „weder gerechtfertigt noch nachvollziehbar“. Die Bundesregierung hielt sich dazu bedeckt.

Vattenfall, das sein Deutschland-Geschäft von Berlin aus steuert, sehe sich „substanziell“ von der Entscheidung der Regierung betroffen, erklärte der Konzern in Stockholm. „Wir erwarten eine faire Behandlung und eine faire Entschädigung für unsere Verluste“, sagte Vorstandschef Oestein Loeset. In den vergangenen Jahren habe man rund 700 Millionen Euro in die beiden Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel investiert. Dies habe man „in dem Glauben getan, dass unsere Reaktoren wieder in Betrieb genommen werden“.

Die Koalition aus FDP und Union hatte am Montag das Atom- und Energiepaket beschlossen, das aus elf Gesetzen, Verordnungen und Eckpunkten besteht. Acht der 17 Atommeiler werden demnach sofort stillgelegt, die neun verbleibenden Akws sollen bis 2022 vom Netz gehen. Die Strommengen, die sie noch hätten produzieren können, verfallen nach jetzigem Stand ersatzlos. Beim Atomausstieg unter Rot-Grün konnten die Strommengen noch zwischen den einzelnen Kraftwerken verschoben werden. Die Konzerne sehen nun einen Eingriff in Eigentumsrechte, die Regierung glaubt sich juristisch auf der sicheren Seite.

Hier setzt Vattenfall an – anders als die übrigen Betreiber Eon, RWE und EnBW müssen die Schweden sofort und komplett auf die Kernkraft verzichten. Brunsbüttel und Krümmel sind nach Störfällen seit Jahren nicht am Netz, nur eine 20-Prozent-Beteiligung am Meiler Brokdorf bleibt vorerst. Die Reststrommengen, die Vattenfall zustehen, werden im Konzern auf einen Wert von 1,0 bis 1,5 Milliarden Euro taxiert. Ein Verkauf an andere Betreiber ist nicht möglich – die Konzerne sitzen ihrerseits auf großen Reststrommengen, die sie nicht nutzen können.

Wegen der drohenden Verluste schließt Vattenfall eine Klage nicht aus. Zwar erkenne man den Mehrheitswillen zum Ausstieg an. Das Unternehmen halte sich aber „alle Optionen offen“. Loeset sagte, wenn die Kernkraft verschwinde, werde der Strom aus der deutschen Kohle teurer. „Es ist völlig klar, dass die Preise steigen werden.“ Vattenfalls Kraftwerkspark stützt sich hierzulande vor allem auf Kohle.

Auch RWE kritisierte den Beschluss der Regierung, weil es sich gegenüber anderen Betreibern im Nachteil sieht. 60 Terawattstunden könnten nach dem Beschluss der Regierung nicht verstromt werden, schrieb Vorstandschef Jürgen Großmann in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der dem Tagesspiegel vorliegt. Dies entspricht nach aktuellen Großhandelspreisen einem Wert von 3,6 Milliarden Euro. Während Eon und EnBW die ihnen verbleibenden Strommengen in ihren eigenen Anlagen produzieren könnten, müsse RWE diese an die Wettbewerber verkaufen.

Großmann fordert deshalb eine längere Laufzeit für den Meiler Gundremmingen B. Statt Ende 2017 solle der Block wie der Nachbarmeiler C erst Ende 2021 vom Netz genommen werden. Ohnehin seien sie baugleich und binnen eines halben Jahres in Betrieb gegangen, daher sei „wirklich nicht erkennbar, warum eine Anlage vier Jahre früher als die andere abgeschaltet werden soll“. Mit einer Klage drohte Großmann nicht direkt, verwies aber darauf, dass es bei den Reststrommengen um „eine vom Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützte Position“ gehe.

Für die Versorger geht es nicht nur um die Gewinne aus den Anlagen – nach einer Faustformel rund eine Million Euro pro Tag. Sie müssen auch Rückstellungen für den früheren Abriss bilden, zusätzlich senken die Rating-Agenturen womöglich ihre Bonitätsnoten. mit rtr/anw

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