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Wirtschaft: Verbraucher können gegen SMS vorgehen

Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht von Privatkunden gestärkt, sich gerichtlich gegen unerwünschte Werbe-SMS per Handy zur Wehr zu setzen. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil sind die Telefongesellschaften verpflichtet, Auskunft über den Absender der Werbe-SMS zu geben.

Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht von Privatkunden gestärkt, sich gerichtlich gegen unerwünschte Werbe-SMS per Handy zur Wehr zu setzen. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil sind die Telefongesellschaften verpflichtet, Auskunft über den Absender der Werbe-SMS zu geben. Die Mobilfunkbetreiber, im konkreten Fall T-Mobile, hatten sich auf den Standpunkt gestellt, dass nur Verbraucherschutzverbände die Daten einfordern können. Nach dem Urteil des BGHs scheidet der Auskunftsanspruch des Kunden aber nur dann aus, wenn bereits zuvor ein Verband dieselben Auskünfte vom Anbieter erfragt hat (Az: I ZR 191/04).

Dass unerwünschte Handy-Werbung eine Belästigung des Verbrauchers darstellt, hatte bereits im Jahr 2003 das Landgericht Berlin entschieden. Unklar war aber, wer Auskunft über den Absender der SMS verlangen kann.

Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung. Zwar sei die Handy-Werbung verglichen mit den Spams – der unerwünschten Werbung im Internet und im E-Mail-Verkehr – noch weniger verbreitet, dafür sei die konkrete Störung aber größer. „Viele Verbraucher haben das Handy Tag und Nacht an“, sagte Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. „Wenn das Handy nachts eine neue SMS meldet, ist das schon eine Störung“. Hinzu kommt, dass Werbe-SMS den Speicher des Handys überlasten können, so dass neue SMS nicht mehr zugestellt werden. hej

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