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Wirtschaft: Verbraucher können künftig "Gewinne" einklagen

Verbraucher können die von Versandhandelsfirmen versprochenen Preise oder Reisen nach Angaben der Stiftung Warentest vom 1. Juni an einklagen.

Verbraucher können die von Versandhandelsfirmen versprochenen Preise oder Reisen nach Angaben der Stiftung Warentest vom 1. Juni an einklagen. "Wer bisher versuchte, die von Versandhandelsfirmen versprochen Geldgewinne oder Reisen einzufordern, musste meist vergeblich warten", berichtete die Stiftung. Denn eigentlich, so das Kalkül der Anbieter, sollte man nur die beworbenen Waren bestellen. Jetzt aber könnten die Verbraucher Unternehmen zur Auszahlung des versprochenen Gewinns zwingen. Nach dem Fernabsatzgesetz und einer neuen Vorschrift müssten Unternehmen, die Preise versprechen, diese auch aushändigen. Das Gesetz richte sich gegen einen Trick, den fast alle dubiosen Anbieter von Gewinnspielen anwendeten.

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