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VERBRAUCHER: Wer den Schaden hat

BAHNKUNDENWer am heutigen Freitag mit der Bahn fahren wollte, seine Reise aber wegen Zugausfällen oder Verspätungen nicht antreten kann, kann sein Ticket bis Ende Oktober umtauschen oder sich erstatten lassen. Wer ein Sparticket mit Zugbindung gekauft hat, kann auf einen anderen Zug ausweichen, falls der ursprünglich gebuchte nicht fährt.

BAHNKUNDEN

Wer am heutigen Freitag mit der Bahn fahren wollte, seine Reise aber wegen Zugausfällen oder Verspätungen nicht antreten kann, kann sein Ticket bis Ende Oktober umtauschen oder sich erstatten lassen. Wer ein Sparticket mit Zugbindung gekauft hat, kann auf einen anderen Zug ausweichen, falls der ursprünglich gebuchte nicht fährt. Aber: „Der Kunde muss den nächstgeeigneten Zug nehmen“, heißt es bei der Bahn. Eine Rückgabe des Spartickets ohne Abzug der Stornokosten ist nur möglich, wenn am Streiktag gar nichts geht. Entschädigungen zahlt die Bahn für streikbedingte Zugausfälle oder Verspätungen grundsätzlich nicht. Welche Züge fahren, erfahren Bahnkunden im Internet unter www.bahn.de/aktuell. Außerdem können sie sich unter der kostenlosen Service-Hotline 08000-996633 informieren.

ARBEITNEHMER

Trotz des Streiks müssen Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit kommen. Wer kein Auto hat, muss eventuell mit Kollegen Fahrgemeinschaften bilden oder früher losfahren. Andernfalls droht eine Abmahnung. Wer sich verspätet, sollte seinen Chef sofort informieren. Man kann ihm anbieten, nachzuarbeiten oder für den Streiktag Urlaub zu nehmen. hej

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