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Wirtschaft: Verbraucherschützer fordern Garantien für Versicherte

Versicherungsnehmer sollen nicht für die Schieflage ihrer Gesellschaft büßen, meint der Bundesverband der Verbraucherzentralen

Berlin (hej). Kunden von angeschlagenen Lebensversicherungsunternehmen dürfen nicht für die Schieflage ihres Versicherers büßen. Das hat Carlos Mari, Rentenexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), am Montag im Gespräch mit dem Tagesspiegel gefordert. Mari forderte den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf, bei der Einrichtung des geplanten Notfallfonds für insolvente Versicherungsgesellschaften Garantien zugunsten der Versicherten zu verankern.

„Kunden, die wegen der Schieflage ihrer Versicherungsgesellschaft zwangsweise zu einem anderen Unternehmen wechseln, dürfen dadurch keine Nachteile haben“, sagte Mari. So müsse die neue Gesellschaft eine Bestandsgarantie für Versicherungen übernehmen, die kurz vor der Auszahlung stehen. „Wenn das ursprüngliche Versicherungsunternehmen dem Kunden bereits verbindlich die fällige Versicherungssumme mitgeteilt hat, muss auch der Nachfolger daran gebunden sein“, fordert der Verbraucherschützer. Außerdem müssten neue und alte Kunden gleich behandelt werden. Wenn ein Versicherer in die Knie geht und der Kundenstamm dann von einer anderen Gesellschaft übernommen wird, dürften die Versicherten nicht schlechter behandelt werden als die eigenen Kunden, meint Mari, indem sie etwa eine geringere Überschussbeteiligung bekommen. In der Versicherungswirtschaft stoßen die Forderungen auf Skepsis. „Die Kunden, die bei gesunden Unternehmen versichert sind, werden sich bedanken“, heißt es in der Branche. Wahrscheinlicher ist, dass die Bestände getrennt werden.

Die Bedingungen für den Notfallfonds stehen noch nicht fest, sagt Gabriele Hoffmann vom GDV. Mit dem Fonds will der Verband Vorsorge treffen für den Fall, dass ein Lebensversicherer zahlungsunfähig wird. Wegen der Börsenkrise, die das Anlagekapital der Unternehmen geschmälert hat, werden viele Gesellschaften ihre Überschussbeteiligungen kürzen. Nicht auszuschließen ist aber, dass kleinere Versicherer mit geringen Reserven in die Knie gehen und selbst den staatlich vorgeschrieben Mindestzins von 3,25 Prozent nicht mehr zahlen können. In dem Fonds soll geregelt werden, dass die Versicherten eines zahlungsunfähigen Unternehmens von einer anderen, gesunden Gesellschaft übernommen werden.

Trotz des schwierigen Börsenumfelds und sinkender Kapitaleinnahmen warnte die Aufsichtsbehörde die Versicherten am Montag vor unbegründeter Panik. „In Deutschland ist noch niemals ein Versicherungsunternehmen in Konkurs gegangen“, sagte der Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Michael Trommeshauser. Die Gesellschaften stünden unter ständiger Kontrolle durch das Aufsichtsamt, das ausreichende Befugnisse hätte, bei einer Schieflage einzugreifen. „Niemand muss befürchten, dass eine Lebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme nicht auszahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt“, sagte der Sprecher. Auch die bislang versprochenen Überschussbeteiligungen seien garantiert. „Die Unternehmen haben dafür Rückstellungen gebildet, die sie nicht antasten können.“ Allerdings sei es den Versicherern unbenommen, für die Zukunft die Gewinnausschüttung zu reduzieren. Garantiert ist einzig der Rechnungszins von 3,25 Prozent.

Auch Verbraucherschützer Mari warnte vor Panik. Dazu gebe es keinen Anlass. Über den Notfallfonds hinaus macht sich der vzbv auch im Versicherungsbereich für ein Konkurssicherungssystem stark, das dem Einlagenfonds der Banken entsprechen würde. Der GDV lehnt eine solche Lösung ab. Das sei eine unbillige Benachteiligung der Unternehmen, die solide wirtschaften und ausreichend Rücklagen bilden, sagt der Verband.

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