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Verbraucherschützer Lassek: "Viele Gutschein-Anbieter tricksen"

Rabatte für Restaurantbesuche, Reisen und Brustvergrößerungen. Gutscheinportale locken mit bis zu 90 Prozent Rabatt. Der Verbraucherschützer Peter Lassek rät zur Vorsicht.

Herr Lassek, ein Reisegutschein für acht statt 100 Euro. Werden Sie da schwach?

Das sind Lockangebote. Viele Anbieter tricksen mit Rabatten, die sich oft nur auf einen Teil beziehen. Zwar spare ich zunächst 92 Prozent, muss aber eine komplette Reise buchen und zahle drauf.

Kommt das häufig vor?

Ja. Mein Lieblingsbeispiel ist der Bücher-Gutschein, den man nicht gegen Bücher eintauschen konnte. Im Kleingedruckten stand „ausgenommen preisgebundene Ware“, damit ist die Buchpreisbindung gemeint.

Was konnte man stattdessen kaufen?

Alles andere aus dem Internetshop und die wenigen gebrauchten oder beschädigten Bücher, die reduziert waren.

Also lieber nicht kaufen?

Wir wollen die Gutscheinportale nicht verteufeln. Man kann ja auch das eine oder andere Schnäppchen machen. Trotzdem sollte der Verbraucher immer Preise vergleichen und abwägen, ob er das Produkt wirklich braucht. Bei solchen Rabattangeboten besteht die Gefahr, dass man sich blenden lässt und in einen Schnäppchenwahn verfällt.

Worauf sollte der Verbraucher achten?

Zuerst einmal gilt: Je größer der angepriesene Rabatt, desto kritischer sollte man sein. Man sollte in Ruhe prüfen, welche konkreten Leistungen das Angebot beinhaltet. Manche Angebote sind an Konditionen gebunden. Sie sind sehr knapp befristet, also etwa nur vier Wochen gültig. Daher sollte man immer das Kleingedruckte lesen. Auch sollte man auf mögliche Zusatzkosten achten – etwa für den Versand.

Gibt es Angebote, bei denen man vorsichtig sein sollte?

Bei medizinischen Dienstleistungen sollte man skeptisch sein und genauer hinschauen. Schönheitsoperationen wie Brustvergrößerungen sollten nicht über ein Rabattportal gekauft werden.

So etwas ist möglich?

Ja. Aber der Anbieter wurde von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. Ärzte haben sich an den Rahmen der Gebührenordnung zu halten, müssen ein angemessenes Honorar berechnen und können nicht beliebige Rabatte ausloben.

Was kann ich bedenkenlos kaufen?

Bei einem Restaurantbesuch gehe ich kein großes Risiko ein. Schmeckt es nicht, gehe ich nicht noch mal hin. Aber ein Problem ist der Datenschutz. Man muss, um kaufen zu können, seine Daten angeben. Teilweise werden diese unverschlüsselt übermittelt.

Peter Lassek ist Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. Er und seine Kollegen haben verschiedene Rabattportale im Internet getestet.

Das Interview führte Jana Gioia Baurmann.

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