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Wirtschaft: Verfahrenskosten können gestundet werden

Überschuldete Privatpersonen können die Verfahrenskosten für ein Insolvenzverfahren stunden lassen. Seit dem 1.

Überschuldete Privatpersonen können die Verfahrenskosten für ein Insolvenzverfahren stunden lassen. Seit dem 1. Dezember gilt eine neue Insolvenzverordnung, die es Schuldnern ermöglich, so ein Verfahren zu beantragen und die Kosten dafür bis zur Restschuldbefreiung nach etwa sechs Jahren aufzuschieben. Das schreiben Ulli Müller und Klaus Winter in dem Buch "Überschuldung - was nun?", das im Bund-Verlag erschienen ist. Betroffene, die die Verfahrenskosten auch nach der Restschuldbefreiung noch nicht begleichen können, hätten zudem die Möglichkeit, die Kosten in monatlichen Raten maximal vier Jahre lang abzuzahlen. Nach Angaben der Autoren scheiterten bislang viele Verbraucherkonkursverfahren daran, dass die Betroffenen die Kosten für ein solches Verfahren nicht aufbringen konnten.

gms

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