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Wirtschaft: Verfassungsklage: Steuerreform vor Gericht

Die CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung möchte die Steuerreform im Interesse der mittelständischen Betriebe nachbessern. Deswegen unterstützt sie auch eine Klage von sechs Unternehmen, die vor dem Verfassungsgericht gegen die Benachteiligung der Personen- gegenüber den Kapitalgesellschaften klagen wollen.

Die CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung möchte die Steuerreform im Interesse der mittelständischen Betriebe nachbessern. Deswegen unterstützt sie auch eine Klage von sechs Unternehmen, die vor dem Verfassungsgericht gegen die Benachteiligung der Personen- gegenüber den Kapitalgesellschaften klagen wollen. "Beim Gesetzgebungsverfahren zur Steuerreform habe ich immer wieder auf die Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen durch die Teilung der Wirtschaft im Unternehmenssteuersenkungsgesetz hingewiesen und vor verfassungsrechtlichen Kollisionen gewarnt", sagte der Vorsitzende der Steuerkommission der Mittelstandsvereinigung, der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach, am Dienstag in Berlin.

Nach der Steuerreform werden Kapitalgesellschaften mit 25 Prozent Steuern belastet, Einzelunternehmer und Personengesellschaften aber bis zum Spitzensatz bei der Einkommensteuer, also mit bis zu 48,5 Prozent. Diese Ungleichbehandlung sei verfassungswidrig, erklärte der Mannheimer Steuerrechtler Hans-Wolfgang Arndt, als er sein Gutachten "zur verfassungs- und europarechtlichen Problematik des Steuersenkungsgesetzes" gemeinsam mit Michelbach und vier der klagewilligen Unternehmer in Berlin vorstellte.

Der Gesetzgeber könne die Einzel- und Personengesellschaften gegenüber den Kapitalgesellschaften nicht so benachteiligen, sagte er. Auch arbeitsmarktpolitisch habe das Konsequenzen, denn die benachteiligten Personengesellschaften "haben erheblich weniger Geld, um zu investieren". Diese einseitige Begünstigung von Kapitalgesellschaften bei der Besteuerung thesaurierter, also einbehaltener Gewinne verstoße gegen die Rechtsformneutralität. "Sie ist verfassungswidrig", sagte Arndt.

Dass die Einzelunternehmen die Belastung durch die Gewerbesteuer gegenrechnen können, "stellt keinen Ausgleich für diese verfassungswidrige Begünstigung von Kapitalgesellschaften dar", erklärte der Steuerrechtler weiter. Er widersprach auch der Einschätzung des Finanzministeriums, die Spreizung bei den Steuersätzen sei hinzunehmen, weil die meisten Personengesellschaften den Spitzensteuersatz gar nicht zahlen. Horst Möller, Hamburger Unternehmer, der unter anderem die Obi-Baumärkte betreibt, wies darauf hin, dass die großen Einzelunternehmen in Deutschland mehr als 50 Prozent der Arbeiter und Angestellten beschäftigen. Er sprach sich für einen "Investitions- und Einstellungsstopp" des Mittelstandes als Protest gegen die Steuerreform aus.

Die Unternehmen kündigten an, gegen ihren Vorauszahlungsbescheid der Finanzämter bei den Finanzgerichten zu klagen. Es liege dann an diesen Gerichten, wann sich die Karlsruher Verfassungsrichter des Themas annehmen müssten. Michelbach regte an, ein Steuersystem mit einem progressiven und flachen Steuertarif von 15 bis 35 Prozent für alle zu schaffen. Um die mittelständischen Unternehmen zu entlasten, sollten die Beiträge zu den Sozialversicherungen auf 38 Prozent gesenkt werden, forderte der CSU-Politiker.

ca

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