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Wirtschaft: Verfassungsrichter stärken Rechte privat Versicherter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von privat Krankenversicherten gestärkt. Wie die Karlsruher Richter am Freitag mitteilten, muss gegen Prämienerhöhungen von privaten Krankenversicherungen ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von privat Krankenversicherten gestärkt. Wie die Karlsruher Richter am Freitag mitteilten, muss gegen Prämienerhöhungen von privaten Krankenversicherungen ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein. Das Gericht gab damit der Verfassungsbeschwerde eines Versicherten statt. Er hatte sich gegen die Erhöhung der Prämien seiner privaten Krankenversicherung gewehrt, war bei den unteren Instanzen aber gescheitert. Die Gerichte gingen davon aus, dass es reicht, wenn die Aufsichtsbehörde der Versicherung die Erhöhung genehmigt. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer in seinem "Recht auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes" verletzt wurde. Zu einem wirkungsvollen Rechtsschutz gehöre, "dass der Richter die Richtigkeit bestrittener Tatsachen nicht ohne hinreichende Prüfung bejaht".

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