zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Verheiratete haben die Wahl

Eheleute können wählen, ob sie gemeinsam oder getrennt zur Steuer veranlagt werden wollen. Die gemeinsame Veranlagung ist immer dann sinnvoll, wenn einer der Ehepartner gar nichts oder sehr viel weniger verdient hat als der Ehepartner.

Eheleute können wählen, ob sie gemeinsam oder getrennt zur Steuer veranlagt werden wollen. Die gemeinsame Veranlagung ist immer dann sinnvoll, wenn einer der Ehepartner gar nichts oder sehr viel weniger verdient hat als der Ehepartner. In diesem Fall profitieren die Eheleute vom EhegattenSplitting. Dabei wird das Einkommen beider Ehegatten addiert und dann auf beide je zur Hälfte umgelegt. Bei einem gemeinsamen Einkommen von 70 000 Euro beträgt es also für jeden der Partner 35 000 Euro. Beide Einkommen unterliegen somit einer niedrigeren Steuerprogression. Dagegen empfiehlt sich eine getrennte Veranlagung, wenn beide in ihren Jobs etwa gleich viel verdient haben und zusätzlich noch Nebentätigkeiten hatten, die mehr als 410 Euro im Jahr abgeworfen haben. Nur bei einer getrennten Veranlagung kann jeder die 410 Euro-Pauschale für sich beanspruchen. hej

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false