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Rotes Licht. Volkswagen sieht sich weltweit mit tausenden Klagen von Kunden und Anlegern konfrontiert.

© dpa

Verjährung im Diesel-Skandal: Was VW-Kunden bis Jahresende entscheiden müssen

Nach dem 31. Dezember verjähren die ersten Ansprüche von geschädigten Volkswagen-Kunden. Wer Gewährleistungsrechte geltend machen will, muss spätestens jetzt handeln – das Kostenrisiko ist groß.

Bei Volkswagen soll die Welt fast wieder in Ordnung sein. Der Autobauer hat mehr als zwei Jahre nach Bekanntwerden des Diesel- Skandals 91 Prozent von 2,5 Millionen Fahrzeugen in Deutschland mit dem manipulierten Dieselmotor EA189 mit einem Software-Update versehen. Mehr haben deutsche VW-Kunden nicht zu erwarten. „Wir sind technisch weitgehend durch“, sagte Marken-Chef Herbert Diess vergangene Woche. Nichts wäre dem Konzern lieber, als einen Strich unter die Diesel-Rechnung zu ziehen, ein Ende der Diskussion um Schadenersatz und Wiedergutmachung herbeizuführen.

Doch die Diesel-Affäre ist noch lange nicht vorbei, das räumt auch Diess ein. „Die Rechtsverfahren werden uns noch viele Jahre begleiten“, sagte er. Zahlreiche Anwälte wollen den Autokonzern nicht aus der Verantwortung entlassen, bevor er geprellten Kunden nicht – wie in den USA – den entstandenen Schaden ersetzt hat: Wertverluste ihrer Dieselwagen, mögliche technische Probleme nach dem Update, überhöhte Kaufpreise.

Es ist ein komplizierter juristischer Kampf – auch gegen die Uhr. Denn gut zwei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals verjähren die ersten Ansprüche. So kann, wer 2015 einen manipulierten Diesel gekauft hat (Gebrauchte: 2016), nach dem 31. Dezember 2017 keine Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag mehr geltend machen. Nur bis zu diesem Datum hatte Volkswagen darauf verzichtet, sich auf die Verjährung zu berufen. Müssen betroffene VW-Kunden also vor der Jahreswende handeln, wenn sie sich noch nicht entschieden haben, gegen den Hersteller oder Händler zu klagen?

RECHTSSCHUTZ FÜR EINZELKLAGEN

Grundsätzlich gilt: Wer noch vor dem 31. Dezember klagt, kann die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aufhalten. Aber: Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich eine Einzelklage sehr gut überlegen. Denn die Gefahr ist groß, dass man auf den Prozesskosten sitzen bleibt. Diese können schnell bei 20 000 Euro liegen, wenn der Kläger den Prozess in zweiter Instanz verliert. Doch auch eine Rechtsschutzversicherung ist keine Garantie dafür, dass alle Kosten einer Klage übernommen werden. Jeder Fall wird geprüft. „Man sollte sich vor einer Klage eine schriftliche Deckungszusage der Versicherung geben lassen“, rät Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale.

Viele Gerichte haben inzwischen zugunsten von VW-Kunden entschieden, allerdings kann das Unternehmen ebenso viele Urteile zu seinen Gunsten beanspruchen. Einige hundert Fälle wurden abgeschlossen, viele tausend sind noch offen. Die Erfolgschancen, Volkswagen auf Nacherfüllung, Minderung, Schadenersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu verklagen, stehen nach Ansicht von Juristen nicht schlecht. Allerdings gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung – verliert Volkswagen in erster Instanz, geht der Konzern meist in Berufung. Bis zu einem endgültigen Urteil und möglichen Entschädigungen können Jahre vergehen.

ANSPRÜCHE ABTRETEN

Während sich Gewährleistungsansprüche gegen den Händler richten, zielen Schadenersatzansprüche auf Volkswagen als Hersteller. Hier beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre seit Bekanntwerden des Diesel-Skandals im September 2015 – sie endet also spätestens Ende kommenden Jahres. Doch kann man dem VW-Konzern arglistige Täuschung im Diesel-Fall vorwerfen, die Grundlage für Schadenersatz wäre? Juristisch ist das noch nicht entschieden.

VW-Kunden ohne Rechtsschutzversicherung bieten sich weitere Wege, diesen Streit zu führen: Sie können ihre Schadenersatzansprüche abtreten – an den Rechtsdienstleister My-Right (myright.de) oder die niederländische Stiftung „Car Claim“, die unter anderem mit der Kanzlei des früheren Bundesinnenministers Gerhard Baum kooperiert (vw-verhandlung.de). So lässt sich das Prozesskostenrisiko umgehen, und es fallen zunächst keine Kosten an.

Allerdings sind die juristischen Dienstleistungen im Erfolgsfall für den Verbraucher provisionspflichtig. My-Right etwa würde 35 Prozent der Schadenersatzsumme erhalten und zum größten Teil an das Unternehmen Burford weiterreichen, das den Prozess finanziert. Auch Baum Reiter kooperieren mit einem Prozessfinanzierer, der ein Erfolgshonorar in Höhe von 29 Prozent verlangt.

My-Right hat Anfang November zusammen mit dem deutschen Ableger der US-Kanzlei Hausfeld eine Art Sammelklage von mehr als 15 000 VW-Kunden beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Die Forderung lautet auf insgesamt 358 Millionen Euro Schadenersatz. Das Argument: Die Diesel-Fahrzeuge aus dem VW-Konzern wurden wegen der Softwaremanipulationen ohne gültige Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes verkauft. Derzeit bereitet My-Right nach Auskunft von Gründer und Chef Jan-Eike Andresen eine Klage von „einigen tausend“ VW-Kunden in der Schweiz vor, in Deutschland soll 2018 eine zweite „Sammelklage“ gestartet werden, für die sich Verbraucher schon anmelden können. Insgesamt gut 35 000 Kunden hat My-Right unter Vertrag.

Andresen schätzt, dass VW-Kunden im Erfolgsfall mit durchschnittlich 6000 bis 8000 Euro Schadenersatz rechnen können, von denen 35 Prozent Provision abgezogen werden müssen. Der Rechtsdienstleister hofft, dass das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof getragen wird. „Dann hätten alle betroffenen VW-Kunden etwas davon“, sagt Andresen. Mit einem EuGH-Urteil wäre allerdings erst nach Ablauf aller Verjährungsfristen in einigen Jahren zu rechnen. „Kunden, die nicht rechtzeitig ihre Ansprüche angemeldet oder abgetreten haben, gingen dann leer aus“, warnt Andresen. „Es geht um eine Absicherung.“

UMRÜSTUNG ABLEHNEN

Es sind nur noch wenige tausend Kunden, die das Software- Update im Rahmen der amtlichen Rückrufaktion ablehnen. Die Verweigerer müssen damit rechnen, dass ihre Fahrzeugs stillgelegt werden. Anwälte, die sie vertreten, argumentieren, dass ein Update die Beweisführung unmöglich macht. Auch hier ist der juristische Streit noch nicht entschieden. Kunden, deren Autos noch nicht umgerüstet wurden, bieten die Verbraucherzentralen Musterbriefe an, mit denen Händler bis 31. Dezember aufgefordert werden können, auf die sogenannte Einrede der Verjährung bis Ende 2021 zu verzichten.

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